10. März 2009
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Bäckerei-Kette Westermann in Bergkamen, Sommer 2008. Zwei Bäcker, 26 und 44 Jahre alt, wollen den Brotaufstrich testen und schmieren ihn sich aufs Pausenbrot. Es handelt sich um den "Hirtenfladen", bestehend aus Kräutern und Öl. Prompt werden sie fristlos gekünfigt. Begründung: Diebstahl.
Sie gehen vors Arbeitsgericht und erhielten heute Recht; die fristlosen Kündigungen wurden vom Gericht für unwirksam erklärt. Anders als im Fall der Kassiererin Barbara E. bei Kaiser's in Berlin. Da urteilte das zuständige Arbeitsgericht, dass Barbara E. zu Recht fristlos gekündigt wurde, weil sie angeblich Getränkepfand im Wert von 1,30 EUR unterschlagen habe. Sogar der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse nannte dieses Urteil barbarisch! In Frankreich gab es einen ähnlich gelagerten Fall, da wurde zugunsten der fristlos Gekündigten entschieden.
Hat sich die Denke an den deutschen Arbeitsgerichten geändert? Nein! Sehen wir uns doch die Urteilsbegründung an! Der 26-jährige Bäcker war Betriebsrat, also muss vor der fristlosen Kündigung der Betriebsrat gehört werden. Dies wurde anscheinend unterlassen. Also aus formalen Gründen war die fristlose Kündigung unwirksam.
Ich persönlich finde es unerhört, wie sich die Geschäftsleitung von Westermann verhalten hat. Eigentlich müssten sie froh sein, wenn Mitarbeiter die Produkte freiwillig verkosten. Stellen wir uns nur vor, der "Hirtenfladen" ist versalzen und wird ausgeliefert?! Welch ein Schaden für Westermann. Aber einen totalen Imageschaden hat Westermann auch so!
Mich erinnert das an einen Vorfall während meiner Ausbildung zur Metzgerin. Da bekamen wir zum Frühstück nur eine trockene Semmel und durften uns im Laden genau eine Scheibe Wurst drauflegen. Brotaufstrich mussten wir selbst mitbringen. Da wollte ich noch ein Scheibchen Gurke drauflegen. Die Meisterin: "Die Gurke musst Du aber bezahlen."
Das hörte ein Kunde. "Kleine, ich bezahl dir das!" Die Meisterin schämte sich nicht und nahm das Geld für das Gürkchen ...
Heute gibt es diese Metzgerei nicht mehr, der Meister musste Konkurs anmelden!
Sie gehen vors Arbeitsgericht und erhielten heute Recht; die fristlosen Kündigungen wurden vom Gericht für unwirksam erklärt. Anders als im Fall der Kassiererin Barbara E. bei Kaiser's in Berlin. Da urteilte das zuständige Arbeitsgericht, dass Barbara E. zu Recht fristlos gekündigt wurde, weil sie angeblich Getränkepfand im Wert von 1,30 EUR unterschlagen habe. Sogar der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse nannte dieses Urteil barbarisch! In Frankreich gab es einen ähnlich gelagerten Fall, da wurde zugunsten der fristlos Gekündigten entschieden.
Hat sich die Denke an den deutschen Arbeitsgerichten geändert? Nein! Sehen wir uns doch die Urteilsbegründung an! Der 26-jährige Bäcker war Betriebsrat, also muss vor der fristlosen Kündigung der Betriebsrat gehört werden. Dies wurde anscheinend unterlassen. Also aus formalen Gründen war die fristlose Kündigung unwirksam.
Ich persönlich finde es unerhört, wie sich die Geschäftsleitung von Westermann verhalten hat. Eigentlich müssten sie froh sein, wenn Mitarbeiter die Produkte freiwillig verkosten. Stellen wir uns nur vor, der "Hirtenfladen" ist versalzen und wird ausgeliefert?! Welch ein Schaden für Westermann. Aber einen totalen Imageschaden hat Westermann auch so!
Mich erinnert das an einen Vorfall während meiner Ausbildung zur Metzgerin. Da bekamen wir zum Frühstück nur eine trockene Semmel und durften uns im Laden genau eine Scheibe Wurst drauflegen. Brotaufstrich mussten wir selbst mitbringen. Da wollte ich noch ein Scheibchen Gurke drauflegen. Die Meisterin: "Die Gurke musst Du aber bezahlen."
Das hörte ein Kunde. "Kleine, ich bezahl dir das!" Die Meisterin schämte sich nicht und nahm das Geld für das Gürkchen ...
Heute gibt es diese Metzgerei nicht mehr, der Meister musste Konkurs anmelden!
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