5. Oktober 2009
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Heute rief mich die Frau wieder an, die schon einmal mit mir gesprochen hatte. Es ging um die zwei toten Patienten in einer Arztpraxis in Berlin.
Sie fragte mich: "Wie kann so etwas passieren? Der hatte doch eine Kassenzulassung!"
"Tja, eine Kassenzulassung sagt so gut wie gar nichts aus! Dieser Arzt hat ja auch auf Flugblättern behauptet, die Berliner Ärztekammer habe seine psycholytische Therapie erlaubt. Nur die Ärztekammer wusste nichts davon."
"Da gibt es viele Behörden und trotzdem kann ein Therapeut gefährliche Drogenmischungen geben!"
"In diesem Fall hat der Therapeut der Ärztekammer versichert, dass er nur Salbei, Bilsenkraut und Baldrian einsetzen wird. Daher konnte die Ärztekammer nichts gegen ihn unternehmen."
"Aber es gibt doch ein Psychotherapeutengesetz?"
"Sicher, es trat 1999 in Kraft. Aber es hatte nur den Zweck, die Psychotherapie von der Esoterik abzugrenzen. Aber mit der Qualität der Therapeuten befasst es sich nicht! Und dann gibt es noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002."
"Was steht da drin?"
"Unter anderem, dass ein Arzt auf sein Praxisschild so ziemlich alles schreiben kann, er muss nur davon überzeugt sein, dass es einen besonderen Behandlungsschwerpunkt dastellt und dass er eine seriöse Ausbildung dafür aufweisen kann."
"Das ist ja ganz schön gummiartig."
"Und dann gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 1991, das erlaubt Therapiefreiheit, auch für nicht allgemein anerkannte Therapien. Und das bedeutet, dass auch kassenzugelasse Therapeuten frei sind in ihren Therapien."
"Wie kann ich als Patient sicher sein, ob ich nicht bei einem Scharlatan gelandet bin?"
"Tja, normalerweise hast Du ja drei Probesitzungen bei einem Therapeuten. Da heißt es halt aufpassen. Aber so einfach ist das nicht, weil Du als Patient Probleme hast, sonst gingst Du ja nicht zum Therapeuten."
"Genau!"
"Du kannst natürlich vor Beginn der Sitzung den Therapeuten fragen, z. B.:
"Was? Eine Pyschotherapie kann auch Nebenwirkungen haben?"
"Aber sicher! Ich kenne eine Frau, der wurde von Ihrer Therapeutin eingeredet, dass sie ohne ständiger Therapie ihr Leben nicht meistern könne. Sie wurde dann mit Psychopharmaka abgefüllt, kam dann in die Psychosomatik wegen Medikamentenmissbrauch und so ging das hin und her. Ich habe ihr mehrmals gesagt, dass sie das alles nicht braucht. Dann geriet sie an einen Verhaltenstherapeuten, der sagte ihr auch, dass sie das alles nicht braucht. Sie sei zwar etwas schräg, aber ansonsten völlig normal!"
"Und kam sie dann ohne Therapie aus?"
"Sicher! Ihr wurde klar, dass sie halt immer den leichtesten Weg genommen hat. Jetzt stellt sie sich den Problemen und läuft nicht mehr davon."
"Weshalb haben die früheren Therapeuten ihr nicht geholfen?"
"Du darfst nicht vergessen, dass viele Therapeuten Dauerpatienten wollen. Genau genommen sind sie gar nicht interessiert, dass die Patienten gesund werden. Traurig, aber wahr!"
Sie fragte mich: "Wie kann so etwas passieren? Der hatte doch eine Kassenzulassung!"
"Tja, eine Kassenzulassung sagt so gut wie gar nichts aus! Dieser Arzt hat ja auch auf Flugblättern behauptet, die Berliner Ärztekammer habe seine psycholytische Therapie erlaubt. Nur die Ärztekammer wusste nichts davon."
"Da gibt es viele Behörden und trotzdem kann ein Therapeut gefährliche Drogenmischungen geben!"
"In diesem Fall hat der Therapeut der Ärztekammer versichert, dass er nur Salbei, Bilsenkraut und Baldrian einsetzen wird. Daher konnte die Ärztekammer nichts gegen ihn unternehmen."
"Aber es gibt doch ein Psychotherapeutengesetz?"
"Sicher, es trat 1999 in Kraft. Aber es hatte nur den Zweck, die Psychotherapie von der Esoterik abzugrenzen. Aber mit der Qualität der Therapeuten befasst es sich nicht! Und dann gibt es noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002."
"Was steht da drin?"
"Unter anderem, dass ein Arzt auf sein Praxisschild so ziemlich alles schreiben kann, er muss nur davon überzeugt sein, dass es einen besonderen Behandlungsschwerpunkt dastellt und dass er eine seriöse Ausbildung dafür aufweisen kann."
"Das ist ja ganz schön gummiartig."
"Und dann gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 1991, das erlaubt Therapiefreiheit, auch für nicht allgemein anerkannte Therapien. Und das bedeutet, dass auch kassenzugelasse Therapeuten frei sind in ihren Therapien."
"Wie kann ich als Patient sicher sein, ob ich nicht bei einem Scharlatan gelandet bin?"
"Tja, normalerweise hast Du ja drei Probesitzungen bei einem Therapeuten. Da heißt es halt aufpassen. Aber so einfach ist das nicht, weil Du als Patient Probleme hast, sonst gingst Du ja nicht zum Therapeuten."
"Genau!"
"Du kannst natürlich vor Beginn der Sitzung den Therapeuten fragen, z. B.:
- Welche Ausbildung haben Sie?
- Wie werden Sie mich therapieren?
- Gibt es Nebenwirkungen?
"Was? Eine Pyschotherapie kann auch Nebenwirkungen haben?"
"Aber sicher! Ich kenne eine Frau, der wurde von Ihrer Therapeutin eingeredet, dass sie ohne ständiger Therapie ihr Leben nicht meistern könne. Sie wurde dann mit Psychopharmaka abgefüllt, kam dann in die Psychosomatik wegen Medikamentenmissbrauch und so ging das hin und her. Ich habe ihr mehrmals gesagt, dass sie das alles nicht braucht. Dann geriet sie an einen Verhaltenstherapeuten, der sagte ihr auch, dass sie das alles nicht braucht. Sie sei zwar etwas schräg, aber ansonsten völlig normal!"
"Und kam sie dann ohne Therapie aus?"
"Sicher! Ihr wurde klar, dass sie halt immer den leichtesten Weg genommen hat. Jetzt stellt sie sich den Problemen und läuft nicht mehr davon."
"Weshalb haben die früheren Therapeuten ihr nicht geholfen?"
"Du darfst nicht vergessen, dass viele Therapeuten Dauerpatienten wollen. Genau genommen sind sie gar nicht interessiert, dass die Patienten gesund werden. Traurig, aber wahr!"
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