Dieser Spruch stamt ja von Rosa Luxemburg - ob das die Jobcenter hierzulande wissen? Da gibt es ja das IFG - das Informationsfreiheitsgesetz. Schon wieder ein Gesetz?! Langsam reicht es doch! Nein, es reicht nicht!
Jeder Bürger - auch du! - erhält nach dem IFG Auskunft über amtliche Informationen von Bundesbehörden! Das steht so drin! Schließlich soll mit diesem Gesetz das Vertrauen des Bürgers zu seinem Staat gestärkt werden. Und das Handeln der Bundesbehörden soll transparenter und nachvollziehbarer werden. Auch das Treiben der Jobcenter!
Und da gibt es die Jobcenter - also Behörden - auch wenn sie sich Agenturen nennen - die befassen sich mit Hartz IV - täglich! Also müsste es doch wirklich einfach sein, dass die Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zu Unterkunftkosten zum Beispiel herausgegeben werden, wenn jemand einen Antrag stellt. Zum Beispiel der Harald von Tacheles. Der Harald wollte auch wissen, wie das beim Bildungs- und Teilhabepaket die Jobcenter handhaben müssen, da muss es ja Anweisungen geben.
Oder etwa nicht? Handeln die Jobcenter etwa nach Gutdünken? Oder in einem rechtsfreien Raum? Oder wie steht es mit der Erstausstatung für Wohnraum? Gibt es da keine bundesweit gültigen Anweisungen? Müsste es doch!
Da hat der Harald Anträge gestellt - allein in Bayern 88 mal. Allein, 58 haben überhaupt nicht geantwortet! 17 bayerische Jobcenter haben irgendwelche Unterlagen geschickt - sie hatten offenbar schon vom IFG gehört, also schicken wir dem Harald - diesem Querulanten etwas - es geht ja nur um Hartz IV - diesem Prekariat - diesen Überflüssigen, die froh sein dürfen, dass sie überhaupt etwas bekommen.
Auch in Baden-Württemberg hat der Harald Anträge an die Jobcenter geschickt, 47 Stück. 30 fanden es nicht für nötig zu antworten. 13 Jobcenter immerhin sandten vollständige Unterlagen und 4 schickten immerhin etwas - wenn auch unvollständig.
Also, was lernen wir daraus? Es gibt die Anweisungen für Jobcenter wirklich! Wieso rücken dann über zwei Drittel der angefragten Jobcenter diese Anweisungen nicht raus? Was ist der Grund? Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen die Jobcenter diese Informationen zur Verfügung stellen. Wissen das diese Jobcenter nicht? Oder wollen sie es nicht wissen?
Weiß das Bundesarbeitsminsterium das? Frau von der Leyen, Sie machen ja immer auf dynamisch, ja dann machen Sie doch diesen Jobcentern Feuer unter dem Hintern, dass sich Ihre Jobcenter-Mitarbeiter erheben und in ihren Ordnern suchen und dem Harald Kopien zusenden. Oder ist das so schwer? Der arme Harald! Jetzt muss er die säumigen Jobcenter anmahnen. Muss das sein?
Oder denken zwei Drittel dieser Jobcenter wie Rosa Luxemburg? Frau von der Leyen! Das war eine Kommunistin! Wissen Sie das? Lesen zwei Drittel Ihrer Jobcenter vielleicht kommunistische Literatur? Offensichtlich ja! Vielleicht interpretieren diese Ihre Jobcenter die Freiheit im Informationsfreiheitsgesetz als die Freiheit der anderen, also nicht der Hartz IV Bezieher?
Also Frau von der Leyen, dieses Missverständnis muss doch aus der Welt geräumt werden. Sie haben doch selbst festgestellt, dass viel zu wenig Hartz IV Bezieher vom Bildungspaket Gebrauch machen. Kein Wunder, wenn zwei Drittel der Jobcenter offensichtlich nicht wissen, wo die Ordner dazu stehen ...
Quelle: Tacheles Pressmitteilung vom 20.07.2011 - Liebe Juliane, vielen Dank für diesen Link!