Unser Rechtssystem treibt immer schlimmere Blüten: In München wurde eine hochbetagte Rentnerin vom Gericht verurteilt, Abmahnkosten von 651,80 Euro zu bezahlen. Dabei verügt die Rentnerin über keinen Computer! Unglaublich, aber wahr!
Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Kein Computer, kein WLAN – Trotzdem muss Rentnerin Abmahnkosten wegen Filesharing tragen
Der Rentnerin wird vorgeworfen, dass sie an einem frühen Morgen im Januar 2010 im Rahmen eines Filesharing-Systems einen Hooligan-Film (sic!) zum Download anderen angeboten haben soll! Wie sie das gemacht haben soll, hat das Gericht nicht verraten. Das Aktenzeichen des Urteils vom 23.11.2011 ist 142 C 2564/11.
Wenn dieses schlechte Beispiel Schule macht, dann sind wir vor nichts mehr sicher! Da können offensichtlich die unmöglichsten Behauptungen aufgestellt werden - und schon wird ein Urteil verkündet - und das unschuldige Opfer muss zahlen. Sieht so ein Rechtsstaat aus? Wohl kaum.