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24. Dezember 2011 6 24 /12 /Dezember /2011 12:22

Unser Rechtssystem treibt immer schlimmere Blüten: In München wurde eine hochbetagte Rentnerin vom Gericht verurteilt, Abmahnkosten von 651,80 Euro zu bezahlen. Dabei verügt die Rentnerin über keinen Computer! Unglaublich, aber wahr!

Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Kein Computer, kein WLAN – Trotzdem muss Rentnerin Abmahnkosten wegen Filesharing tragen

Der Rentnerin wird vorgeworfen, dass sie an einem frühen Morgen im Januar 2010 im Rahmen eines Filesharing-Systems einen Hooligan-Film (sic!) zum Download anderen angeboten haben soll! Wie sie das gemacht haben soll, hat das Gericht nicht verraten. Das Aktenzeichen des Urteils vom 23.11.2011 ist 142 C 2564/11.

Wenn dieses schlechte Beispiel Schule macht, dann sind wir vor nichts mehr sicher! Da können offensichtlich die unmöglichsten Behauptungen aufgestellt werden - und schon wird ein Urteil verkündet - und das unschuldige Opfer muss zahlen. Sieht so ein Rechtsstaat aus? Wohl kaum.


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Kommentare

C
Das ist ja der Hammer, wie haben sie denn dann nachgewiesen, dass es dir Rentnerin war? Oh mein Gott man muss auch mal ein wenig Logik walten lassen.
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K
<br /> <br /> In dem ausführlichen Bericht steht folgendes: <br /> <br /> <br /> Seitens der alleinlebenden, zudem auch pflegebedürftigen Beklagten wurde aber konkret dargelegt und unter anderem auch unter Beweis gestellt, dass sie zwar vertraglich einen Internetanschluss<br /> noch besaß, weil sie aus dem 2-Jahres-Vertrag so schnell nicht rauskam. Allerdings hatte sie schon ein halbes Jahr vor der behaupteten Rechtsverletzung ihren damaligen Computer verkauft und nur<br /> noch ein Telefon besessen. Die Beklagte verfügte noch nicht einmal über eine eigene Email-Adresse.<br /> <br /> <br /> Und weiter steht: <br /> <br /> <br /> Desweiteren hatte sie vorgetragen, dass zu keinem Zeitpunkt, insbesondere nicht zum streitgegenständlichen Zeitpunkt, irgendeine dritte Person Zugriff auf ihren nur theoretisch vorhandenen<br /> Internetanschluss gehabt hatte. Insofern wurde erheblich bestritten, dass die fragliche Datei überhaupt über ihren Internetanschluss angeboten wurde. Insbesondere wurde umfänglich bestritten,<br /> dass die Ermittlungsmaßnahmen, die zu einer Zuordnung der angeblich ermittelten IP-Adresse zur Beklagten geführt haben sollen, ganz und gar korrekt und einwandfrei erfolgt sind.<br /> <br /> <br /> Das Urteil ist ein Oberhammer! Das Gericht hat es sich sehr einfach gemacht!<br /> <br /> <br /> <br />
W
so eine schweinerei !
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K
<br /> <br /> Finde ich auch <br /> <br /> <br /> <br />
S
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben die Richter gar nicht überprüft, ob diese arme Frau ein Internet hatte oder nicht. In welcher Zeit leben wir denn?
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K
<br /> <br /> Genau so ist es! Da wurde einfach etwas angenommen und nichts überprüft! Und das nennt sich dann ein gerechtes Urteil!<br /> <br /> <br /> <br />
P
Ich wollte nur mal sagen: Frohe Weihnachten! :)
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K
<br /> <br /> Vielen Dank! Auch dir und den Deinen wünsche ich Fröhliche Weihnacjten!<br /> <br /> <br /> <br />

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  • : Blog von Kiat Gorina
  • : Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
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