Folgendes ist passiert: Da lebt eine Familie in einem stockkonservativem Dorf, die Familie hatte ein Haus gemietet, aber sie musste kündigen, weil das Geld nicht reichte. Ja, schlimmer noch, die Familie beantragte zusätzliche Hartz IV Leistungen - sie waren sogenannter "Aufstocker".
Das ist ja nichts ehrenrühriges. Was passiert? Das zuständige Jobcenter fragt - wohlgemerkt, ohne seinen "Kunden" zu informieren, beim früheren Vermieter nach, wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen sei!
Das war natürlich ein Paukenschlag für die Dorfbewohner! Das sind Hartz IV ler, die sind zu faul zum Arbeiten, die leben von unserem Geld! All das musste sich diese arme Familie anhören! Und nur deshalb, weil sich die Sachbearbeiter im Jobcenter nicht an den Sozialdatenschutz hielten.
Was machte diese Familie? Sie klagte am Sozialgericht in Freiburg - oder sie wollte klagen. Ihre Klage wurde abgewiesen! Klar, sonst stünde ja das Jobcenter furchtbar blöd da!
Also nächste Etappe: Berufung am Landessozialgericht in Baden-Württemberg. Resultat: Berufung wurde zurückgewiesen! Was blieb? Das Bundessozialgericht in Kassel. Und siehe da: Die Richter in Kassel urteilten, dass der Sozialdatenschutz vom Jobcenter verletzt wurde und hoben das Urteil des Landessozialgerichtes auf.
Ist das nicht irre? Da meint ein Jobcenter, Halbgötter zu spielen und sich über den Sozialdatenschutz hinwegzusetzen. Und wenn Betroffene dagegen klagen, dann müssen sie bis zum Bundessozialgericht marschieren. Was ist hier los? Offenbar kennen die Jobcenter nicht die Sozialgesetze. Da gibt es immer noch den Sozialdatenschutz, an den müssen sich alle Jobcenter halten!
Wer rechnet eigentlich nach, was diese Verletzung des Sozialdatenschutzes durch das Jobcenter für den Steuerzahler kostet? Wieviele Gerichte waren damit beschäftigt. Was ist da an Gerichtskosten jetzt zu zahlen? Und das nur, weil Sachbearbeiter eines Jobcenters entweder zu faul oder zu arrogant waren, sich über den Sozialdatenschutz hinwegzusetzen?!
Da soll bei den Hartz IV Beziehern immer gespart werden. Was aber ist mit Jobcentern, die wegen falscher Bescheide dafür sorgen, dass die Sozialgerichte "Überstunden" machen müssen?
Und was ist das für eine seltsame Sozialgerichtbarkeit, wenn in einem sternenklaren Fall erst das höchste Sozialgericht entscheidet, was von Anfang an rechtens war. Hier zeigt sich wieder einmal, dass dieser Moloch Hartz IV immer gefräßiger wird.
In diesem Fall werden die Betroffenen gegen das Jobcenter klagen - wegen Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Und das ist gut so! Wer weiß, wie lange das dann wieder dauern wird.
Quelle: Wenn das Jobcenter den Mund nicht halten kann
Diese Missstände müssen ausgemistet werden. Und zwar radikal! Ein bisschen Herumdoktern bringt überhaupt nichts! Leute, es geht hier um Menschen! Es geht um die Menschenwürde dieser betroffenen Menschen!
Die einzige Möglichkeit heißt doch: HARTZ IV MUSS WEG - BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN MUSS HER!
Jan Korte, DIE LINKE: Die Persönlichkeitsrechte enden nicht am Werkstor
Diese Rede wurde vor über zwei Jahren gehalten. Was ist seitdem passiert? Nichts! Diese schwarzgelbe Koalition lässt alles schleifen, schiebt auf die berühmte lange Bank, sobald es um die Interessen der kleinen Leute geht, ja um die Ärmsten der Armen. Sind solche Politiker noch wählbar? Auf keinen Fall!