Am 13.11.2008 wurde von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes Würzburg entschieden, dass Jäger weiterhin auf Privateigentum jagen dürfen.
Zwei Menschen hatten geklagt, eine Würzburgerin und ein Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen. Sie wollten die Zwangsmitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft nicht akzeptieren, weil sie so nicht über ihr Privateigentum verfügen können, was für die Kläger ein Verstoß gegen Menschenrechte ist.
Derzeit ist es nach deutschem Recht so, dass Besitzer ihre Grundstücke außerhalb von Siedlungen für die Jagd zur Verfügung stellen müssen. Und diese Besitzer sind automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft, ob sie wollen oder nicht.
In Frankreich und Luxemburg ist das anders geregelt: Bereits 1999 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Frankreich und erneut 2007 für Luxemburg entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Jäger auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Also ein ganz klarer Fall, sollte man meinen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt in Deutschland wie ein Bundesrecht und wie heißt es doch: "Bundesrecht bricht Landesrecht!". Aber nicht bei der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Würzburg!
Schon im Vorfeld der Verhandlung passierten kuriose Dinge: Der Richter Ansgar Schäfer und der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sind selbst Hobbyjäger. Von der Klagepartei wurde deshalb ein Befangenheitsantrag gegen diese beiden Richter gestellt, eigentlich nachvollziehbar, weil von selbst jagenden Richtern wohl kein objektives Urteil zu erwarten ist.
Dieser Befangenheitsantrag wurde natürlich abgelehnt. Richter und Beklagte lehnten es auch ab, diesen Fall zur Beurteilung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterzureichen.
Hallo Kiat!!!! Ich weiß zwar nicht, was da für ein Film läuft. Aber in Deutschland haben es Lobbys immer ein wenig leichter haben als anderswo ;((((<br />
Herzlichst<br />
Helene