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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Ohrfeige für Otto Schily

Um Otto Schily ist es ja etwas ruhig geworden. 2006 begann Schily wieder als Anwalt zu arbeiten. Gleichzeitg war er Abgeordneter der SPD. Schily hatte also Nebeneinkünfte. Und die hätte er dem Präsidenten des Bundestages melden müssen. Das wollte Schily aber nicht. Gemunkelt wurde, dass Schily für den Siemens-Konzern arbeitete und dafür mit 140.000 EUR honoriert wurde. Aber das wollte Schily nicht an die große Glocke hängen.

Der Bundestagspräsident Norbert Lammert verdonnerte Schily zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 22.000 EUR. Schily blieb stur und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Gestern wurde die Klage vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Aber für Schily ändert sich nichts: Er muss
  • weder seine Nebeneinkünfte darlegen, weil er dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören wird, weil er nicht mehr kandidierte und
  • das Ordnungsgeld wurde ihm erlassen. Grund: Das Gericht sah eine Verletzung der Gleichbehandlung für alle Abgeordneten.
Schuld daran ist der Bundestagspräsident, er hat die Offenlegung der Nebeneinkünfte nur von Rechtsanwälten verlangt, die als Einzelanwalt arbeiten. Rechtsanwälte, die als Partner in einer Anwaltssozietät arbeiten, blieben bislang verschont. Und das sei ungerecht, fand das Gericht.

Irgendwie kommt mir das Ganze ziemlich verlogen vor. Von wegen Transparenz der Nebeneinkünfte! Die monatlichen Einkünfte werden in Stufen eingegliedert:
  • Stufe 1: 1.000 bis 3.500 EUR
  • Stufe 2: 3.500 bis 7.000 EUR
  • Stufe 3: 7.000 EUR und mehr

Wer monatlich weniger als 1.000 EUR oder jährlich 10.000 EUR Nebeneinkünfte hat, braucht überhaupt nichts anzugeben.

Ich finde es unbefriedigend. Als Wählerin möchte ich doch wissen, von wem sich ein Kandidat bezahlen lässt. So weiß ich, wen ich da noch mitwähle. Und ich möchte auch die Höhe des Honorars wissen, so kann ich eher einschätzen, wie stark der Kandidat dem zahlenden Unternehmen verpflichtet ist.

Bei Schily käme dann Stufe 3 in Frage, also mindestens 84.000 EUR; aber in Wirklichkeit sind es bei Schily 140.000 EUR. Was ist das für eine seltsame Transparenz?


(C) Copyright 2004-2009 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.
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J
<br /> Guten morgen Kiat, schade dass er nicht muss zahlen, die armen Rentner und Rentnerinnen werden aber bestimmt kein Hintertürchen finden. Immer auf die Armen. noch einen schönen Feiertag von Julie<br /> <br /> <br />
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K
<br /> Liebe Julie,<br /> <br /> ja, das war schon eine seltsam-einsame Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes! Schily hat zwar nicht Recht bekommen, aber die Ordnungsstrafe braucht er nicht zu bezahlen.<br /> <br /> Nur eines freut mich: Der Bundestagspräsident muss jetzt auch von Rechtsanwälten in Sozietäten die "Offenlegung" ihrer Nebeneinkünfte verlangen. Ob es dazu kommt, da habe ich meine Zweifel.<br /> <br /> Ich wünsche dir auch einen schönen Feiertag!<br /> <br /> Liebe Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />
I
<br /> ja, das finde ich auch: 84.000 und 140.000 sind schon ein unterschied und alles andere als transparent! lg isabelle<br /> <br /> <br />
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K
<br /> Liebe Isabelle,<br /> <br /> diese Einteilung der Nebeneinkünfte ist alles andere als transparent! Aber das haben ja die Betroffenen slebst beschlossen, genauso wie ihre Diäten. Das ist richtig skurril!<br /> <br /> Die meinen wohl, das merkt keiner!<br /> <br /> Wütende Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />
R
<br /> das mag ich an dir! du hinterfragst die dinge und findest gleich die haken!<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> Lieber Reiner,<br /> <br /> das kommt vielleicht auch daher, weil ich in der Wildnis enau beobachten musste oder ich hätte nicht überlebt. Und dann hatte ich immer wieder besondere Lehrer gehabt, die mir das Denken und<br /> Kombinieren lehrten.<br /> <br /> Liebe Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />