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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Alle Menschen sind gleich?

Vor dem Gesetz! Wo steht das? Im Grundgesetz, Artikel 3: "Alle Mensch sind vor dem Gesetz gleich!"

Das haben die geistigen Väter des Grundgesetzes festgeschrieben und festgelegt. Andererseits gibt es Entscheidungen von Staatsanwälten und Richtern, die daran zweifeln lassen. Erinnern wir uns, da soll ein Arbeitnehmer seinem Chef für 1,8 Cent Strom gestohlen haben und erhielt dafür die fristlose Kündigung.

Erinnern wir uns andererseits an die Geschichte, in der die Bayerische Staatskanzlei ein Meinungsforschungsinstitut beauftragte - wohlgemerkt die Staatskanzlei, nicht die Partei CSU und zahlte dafür 108.000 Euro. Da fragen sich natürlich Bürgerinnen und Bürger: Darf die Staatskanzlei das? Schließlich vertritt die Staatskanzlei die Interessen aller Bürger im Freistaat Bayern. Aufgemerkt, da wohnen auch Menschen, die mit der CSU nichts am Hut haben.

Die Staatsanwaltschaft startete Vorermittlungen und kommt zum Ergebnis: Ja, die Staatskanzlei darf!

Für mich ist das nicht nachvollziehbar! Wird die Regierung des Freistaates Bayern anders behandelt als ein angeblicher Stromdieb, der seinen Chef um die unglaubliche Summe von 1,8 Cent beraubt hat?

 

(C) Copyright 2004-2010 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.

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