Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Seit 37 Jahren gibt es das Atomkrattwerk Brunsbüttel, seit drei Jahren ist es abgeschaltet. Die Grünen gaben ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis: Die Betriebsgenehmigung ist erloschen.
Das passt dem Eigentümer Vattenfall überhaupz nicht. Jetzt kommt die Stunde der Jutisten:
Laut Bundesimmissionsgesetz erlischt die Betriebsgenehmigung einer Anlage, wenn sie mehr als drei Jahre nicht betrieben wurde. Brunsbüttel wurde im Sommer 2007 abgeschaltet. Seitdem wird es überholt.
Vattenfall kontert: Atomkraftwerke werden nach dem Atomgesetz genehmigt und da steht nichts von einer Frist von drei Jahren - das haben die Macher des Atomgesetzes offenbar vergessen.
Irgendwie ist das ein krasser Witz: Wenn eine nichtatomare Anlage länger als drei Jahre steht, dann gilt sie nicht mehr genehmigt.
Wenn dagegen ein Atomkraftwerk länger als drei Jahre steht, dann ist es nicht geklärt, ob eine solche Anlage noch als genehmigt gilt. Und dabei sind Atomkraftewerke viel gefährliche als manch andere Industrieanlage.
Vattenfall kontert: "Laut Betriebshandbuch ist der Stillstand ein bestimmunsgemäßer Betrieb." Bestimmungsgemäß scheint ein Lieblingswort von Vattelfall zu sein.
Es ist verständlich, dass Vattenfall sich sträubt. Grund: Ist Brunsbüttel nicht mehr genehmigt, dann muss Brunsbüttel - 37 Jahre alt und ein ziemlicher Schrotthaufen - grunderneuert werden. Und das dürfte für Vattenfall viel zu teuer sein.
Ich frage mich, wieso gibt es diese Drei-Jahres-Regelung nicht auch für Menschen, die wichtige Ämter ausüben?
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