Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Erinnern wir uns, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel freute sich öffentllich über den gewaltsamen Tod von Osama bin Laden. Ein Richter am Hamburger Arbeitsgericht stellte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin.
Das berichtet WELT ONLINE. Und der "Hamburger Morgenpost sagte er: "Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt.“ Die Äußerung von Merkel bezeichnete er als „stilloses und würdeloses Verhalten".
Die Strafanzeige bezieht sich auf den Paragraph 140 StGB:
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da bin ich ja echt gespannt, was mit dieser Strafanzeige passiert. Kommt es überhaupt zu einem Verfahren? Falls nein, dann wird wieder einmal die Gerechtigkeit in dieser Republik mit Füßen getreten! Wartens wir ab!