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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Bundeskanzlerin angezeigt!

Erinnern wir uns, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel freute sich öffentllich über den gewaltsamen Tod von Osama bin Laden. Ein Richter am Hamburger Arbeitsgericht stellte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin.

Das berichtet WELT ONLINE. Und der "Hamburger Morgenpost sagte er: "Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt.“ Die Äußerung von Merkel bezeichnete er als „stilloses und würdeloses Verhalten".

Die Strafanzeige bezieht sich auf den Paragraph 140 StGB:

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

  1. belohnt oder
  2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da bin ich ja echt gespannt, was mit dieser Strafanzeige passiert. Kommt es überhaupt zu einem Verfahren? Falls nein, dann wird wieder einmal die Gerechtigkeit in dieser Republik mit Füßen getreten! Wartens wir ab!

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J
<br /> Hallo Kiat und all Ihr anderen!<br /> <br /> Immerhin ist´s möglich, zu klagen. In der DDR wär das z.B. nicht drin gewesen, (glaub ich jedenfalls).<br /> <br /> In der taz hab ich gestern einen Artikel zu der Klage von Herrn Uthmann gelesen, bemerkenswert fand ich diesen Satz:<br /> <br /> >Doch der Erfolg sei für ihn "nicht relevant". Die Anzeige sei "Ausdruck individueller Erregung" und keine parteipolitische Aktion.
Antworten
K
<br /> <br /> Ich stimme Uthmann voll zu, es geht darum, seinen Unmut zu äußern. Hierfür gibt es in diesem Land einige Möglichkeiten: am Stammtisch, in Leserbriefen, in Blogs und jetzt als Novum eine<br /> Strafanzeige von Juristen für Juristen. Für die betroffene Bundeskanzlerin ist solch ein Vorgehen ein Schuss vor den Bug, ein Warnschuss. Die bisherigen Unmutsäußerungen über einen öffentlich<br /> ausgesprochenen Satz der Bundeskanzlerin gehen ja meist unter. Aber eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin beschäftigt ja eine Menge Leute und ist pressewirksamer als andere Möglichkeiten.<br /> Und er wird die Betroffene sicher zum Nachdenken bringen.<br /> <br /> <br /> Es geht ja hier auch darum, ob bestimmten Menschen vonvorneherein ein Urteil eines möglichst unabhängigen Gerichtes vorenthalten wird. Bisher war diese deutsche Republik der Meinung, dass jeder<br /> Mensch ein Recht auf eine Gerichtsverhandlung hat. Wenn wir nun dieses Anrecht aufweichen, wozu führt das? Wo ziehen wir die Grenzen?<br /> <br /> <br /> Und es geht hier um ein ethisches und moralisches Verhalten. Darf ich mich als Mensch über den gewaltsamen Tod eines Menschen freuen? Auf welches fragwürdige Niveau begebe ich mich dann?Wollen<br /> wir wirklich, dass wir in mittelalterliche Denkweisen zurückfallen? Und wer bestimmt dann, wer so mir nicht dir nicht einfach liquidiert wird?<br /> <br /> <br /> Deshalb bin ich der Meinung: Wehret den Anfängen! Umso mehr, wenn solche Denkweisen von einer Bundeskanzlerin ausgesprochen wird - öffentlich! Es gibt ja - und darüber bin ich sehr froh -<br /> Kritiker aus dem direkten Umfeld der Kanzlerin und auch Vertreter der Kirchen, die sich vom Merkelschen Satz distanzieren. Und das gibt mir Mut!<br /> <br /> <br />  <br /> <br /> <br /> <br />
R
<br /> Und ich denke, das ist eine sinnvolle Rechtsauffassung. Im Falle von Kindesmissbrauch ist das vielleicht nicht so offensichtlich, aber bei Gesetzen die weniger gravierende Sachen betreffen, wo die<br /> Gesetzeslage nicht überall gleich ist, wäre es doch ziemlich dämlich wenn ich in einem Land etwas tue, was da völlig legal ist, und dann in ein Land fahre, wo es nicht legal ist, soll ich dann in<br /> diesem Land dafür bestraft werden? zB, wenn ich nach Amsterdam fahr, und mich da halbtot kiffe, kann ich in Deutschland dafür nicht bestraft werden. Halte ich für sinnvoll.<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Das ist deine Auffasung - wieso sollte ich mit dir darüber diskutieren? Was die Strafanzeige des Hamburger Richters am Arbeitsgericht angeht, das liegt jetzt bei der Staatsanwaltshaft und geht<br /> seinen juristischen Gang oder auch nicht <br /> <br /> <br /> <br />
R
<br /> Dazu würde ich gern mal eine Referenz sehen, hast du da einen Link? Meines Wissens ist das nicht rechtens, wenn die Tat nicht in der BRD begangen wurde.<br /> Ein angemessener Kurs wäre in deinem Beispielfall eine Auslieferung nach Thailand.<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Nö, habe ich nicht zur Hand, und ich halte es nicht soo wichtig. Sollte ich mal Zeit haben, suche ich danach <br /> <br /> <br /> <br />
R
<br /> Den Wortlaut dieses $140 hast du oben geschrieben, und er bezieht sich auf das Billigen von Straftaten im Sinne von $138 Abs. 1 Nr. 1-4, $126 Abs. 1, $176 Abs. 1, $176a, $176b, $177, $178, $179<br /> Abs. 3, 5 & 6 StGB (wie du ja auch reinkopiert hast)<br /> Nachdem das StGB aber nur in der BRD Anwendung findet, und so weiter, siehe meinen vorherigen Kommentar...<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Und wo liegt dein Problem? Und im übrigen ist deine Rechtsauffassung etwas seltsam: Nehmen wir z. B. § 176 StGB - sexueller Missbrauch von Kindern. Wenn also zum Beispiel ein Pädophiler in<br /> Thailand sein Unwesen treibt, dann ist das nicht starfrelevant? Tja, wieso wurden dann in der Vergangenheit deswegen Menschen verurteilt? Hier in Deutschland?<br /> <br /> <br /> <br />
J
<br /> Geschieht ihr ganz recht, denn sie kann sich nichtmal selbst entschuldigen sondern lässt jemanden für sie sprechen!<br /> Allerdings glaube ich nicht, dass tatsächlich irgendwas passieren wird.. Politiker können sich doch so gut wie alles erlauben...Schade!<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Jenny, warten wir es mal ab. Jedenfalls sind viele Menschen sensibilisiert, auch die Kirchen und deren Verteter distanzierten sich von Merkels Äußerung! Jedenfalls in früheren Zeiten ist schon<br /> ein Bundeskanzler wegen Vorfälle zurückgetreten, für die er nichts konnte. Ich denke da an Willy Bandt, der 1974 als Bundeskanzler zurücktrat, weil ein enger Mitarbeiter - Günter Gulliaume - als<br /> Spion für die DDR enttarnt wurde. Und obwohl Brandt dafür nicht verantwortlich war, übernahm er die politische Verantwortung. Was Frau Dr. Angela Merkel angeht, da fällt mir das Merkel-Lied ein -<br /> gesungen von Lizzy Melón.<br /> <br /> <br /> <br />