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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Bundesverfassungsgericht: Geltendes Wahlrecht verfassungswidrig

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Erinnern wir uns: Bei der letzten Bundestagswahl erhielt die Koalition von CDU und CSU zusätzlich 24 Überhangmandate - die Opposition überhaupt keine. Die Opposition klagte in Karlsruhe. Die Richter fällten ein Urteil: Drei Jahre hat Schwarz-Gelb Zeit, ein verfassungskonformes Wahrecht zu beschließen.

Das schaffte diese Regierungskoalition aber nicht. "Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd", sagte der Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle. Und fährt fort:

"Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat aber keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren".

Wenn das keine schallende Ohrfeige für Merkel & Co. ist! Karlsruhe schreibt dem Gesetzgeber vor, bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl 2013 ein neues Wahlrecht zu installieren! Und Karlsruhe hat auch eine Höchstgrenze für Überhangmandate festgelegt - maximal 15 Überhangmandate darf es künftig geben.

Quelle: stern.de Verfassungsgericht fällt Urteil zu Überhangmandate

Überhangmandate @ BPB
Veröffentlicht am 13.07.2012 von Michael Backes

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