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4. April 2014 5 04 /04 /April /2014 23:59

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http://1.bp.blogspot.com/-pcOzKEPbwco/Uz9OiVyaJPI/AAAAAAAABKM/Mt7f1BKQxbc/s1600/_freispruch.JPGHeute erhielt mein Bär Post von seinem Anwalt: Die Abschrift eines Urteils des Amtsgerichtes Ansbach - vom 13.3.2014 war da. Da war ja mein Bär freigesprochen worden. Der Dorfjäger hatte ihn angezeigt: Angeblich hatte mein Bär ihn bei der Jagd gestört und einen Bock vergrämt.

Wie sich herausstellte. hat mit dieser Anzeige der Dorfjäger einen veritablen Bock geschossen. Was meinen Bären verwunderte, war, dass der Freispruch handgeschrieben war. Aber Freispruch ist Freispruch! Zur Vorgeschichte:

Im August 2013 gingen wir abends spazieren, mit unserer Hündin. Begleitet wurden wir von unserem Blendling. Als wir sahen, dass die Klappe einer Kanzel sich öffnete und der Lauf eines Gewehres zu sehen war, traten wir den Rückzug an. Wegen des Blendlings - einer Mischung von Wild- und Hauskatze. Dieser Kater begleitet uns gerne. 

Aber wir wollten nicht, dass ein schießwütiger Jäger ihn abknallt.

Wochen später bekamen wir eine Aufforderung zur Vernehmung - von der Polizeistation in Heilsbronn. Wir hätten angeblich die Jagd gestört - der Dorfjäger hatte uns angezeigt. Wir fuhren hin und bestätigten die Angaben zur Person, zur Sache machten wir keine Aussage. 

Monate später erhielten wir Post vom Landratsamt - von der unteren Jagdbehörde. Ich erhielt eine Rüge wegen angeblicher Jagdstörung, mein Bär sollte eine saftige Ordnungsstrafe zahlen. Wegen Jagdstörung! Behauptete der Dorfjäger. Mein Bär nahm sich einen Anwalt und legte Einspruch ein.

Der erste Termin für die Gerichtsverhandlung sollte der Rosenmontag sein. Da hatte der Anwalt bereits einen anderen Termin. Also wurde umgeladen. Auf den 13.03.2014. Da erschien auch der Dorfjäger als Zeuge - natürlich in Jägerklamotten. Und zog vom Leder und schwadronierte und schwadronierte. 

Die Richterin hörte ihm zu und verglich seinen Redeschwall mit dem, was er bei seiner Anzeige bei der Polizei angegeben hatte. Sie entdeckte Widersprüche! Und unterbrach den Zeugen: "Bei ihrer Aussage bei der Polizei haben Sie etwas anderes ausgesagt!" Erneuter Redeschwall. Dann beendete die Richterin die Beweisaufnahme und verkündete das Urteil: Freispuch, die Kosten trägt die Staatskasse.

So steht es auch in der Abschrift - mit der Hand geschrieben!

Das ist ja gut ausgegangen. Die Kosten für den Anwalt meines Bären übernimmt der bayerische Freistaat. Wäre das Verfahren eingestellt worden, hätte mein Bär seinen Anwalt selbst bezahlen müssen! Und was passiert dem Dorfjäger? Nichts!

Er kann sich wieder eine Falschbeschuldigung ausdenken! Er kann wieder eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann geht das wieder zur unteren Jagdbehörde im Landratsamt. Und die kann wieder einen Bußgeldbescheid ausstellen. Und wenn der unbegründet ist, muss der Betroffene Einspruch einlegen. Und es kommt zum Gerichtsverfahren. Und der Betroffene sollte sich einen Anwalt nehmen. Und trägt das finanzielle Risko!

Und welches Risko trägt der Dorfläger? So gut wie keins. Wird ein Freispruch im Namen des Volkes verkündet, dann übernimmt der Freistaat die Kosten - der Dorfjäger muss nicht die Bohne berappen! 

So viel zu den Privilegien eines Dorfjägers! Oder sollte ich Narrenfreiheit schreiben?

Krähen und Jäger (mit Untertitel)
Veröffentlicht am 26.08.2013 von Kiat Gorina

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Kommentare

A
<br /> Dieser Dorfjäger wird erst dann Ruhe geben, wenn du Strafantrag gegen ihn stellst wgen "Falscher Verdächtigung" § 164 StGB. Da steht im Absatz (1): "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem<br /> zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der<br /> Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit<br /> Geldstrafe bestraft.".<br /> <br /> <br /> Genau das hat dieser Dorfjäger gegenüber dir getan! Schone ihn nicht! Du wirst erst Ruhe haben, wenn er wegen Falschbeschuldigung verurteilt wurde und ihm der Jagdschein entzogen werden musste!<br /> <br /> <br /> Lass dich von einem guten Anwalt beraten! Nicht gerade von einem aus Bayern :-))<br />
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K
<br /> <br /> Das haben wir uns schon überlegt. Zumal in jüngster Zeit von einer anderen Familie mein Bär beschuldigt wurde, er habe den Kindern dieser Familie "nachgestellt" - was immer da auch heißen mag.<br /> Die Staatsanwältin stellte die Ermittlungen ein, sie bezeichnete das Verhalten der Familie als "moralisch verwerflich"!<br /> <br /> <br /> Hinzu kommt, dass der Dorfjäger bei seiner Aussage vor Gericht ein  Plakat zückte, das anonym meinen Bären verunglimpfen sollte. Es war zwar kein Name genannt, aber der Dorfjäger<br /> verplapperte sich bei seinr Aussage vor Gericht, dass mein Bär damit gemeint sei!<br /> <br /> <br /> Diese Vorwürfe gegen meinen Bären sind derart hanebüchen, dass einer der ermittelnden Kriminalbeamten nur den Kopf schüttelte. Die Polizei hat dann dieses Plakat entfernt! Ich werde es demnächst<br /> im Internet veröffentlichen und einzeln zu den angeblichen "Beschuldigungen" Stellung beziehen!<br /> <br /> <br /> Was da an kollektive Hetze gegen meinen Bären ablief und abläuft, ist ungeheuerlich und unverschämt!<br /> <br /> <br /> Ich kann dem mittelfränkischen Tourismusverband nur raten, dieses Dorf aus den Wanderwegkarten zu löschen. Denn solche Falschanschuldigen und Beleidigungen können offensichtlich jeden Wanderer<br /> und jeden fremden Touristen treffen ...<br /> <br /> <br /> <br />
D
<br /> Hört sich an wie eine Episode aus dem Königlich-Bayerischen Amtsgericht ;-)<br />
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K
<br /> <br /> Stimmt trotzdem. Das Leben schreibt selbst die unglaublichsten Geschichten <br /> <br /> <br /> <br />
N
<br /> Jetzt weiß ich wieso Bayern sich FREIstaat nennt. Sie ermöglichen die NarrenFREIheit für Jagdbeflissene :-))<br />
Antworten
K
<br /> <br /> <br /> <br /> <br /> <br />
X
<br /> Hallo Kiat, das ist eine Posse. Stimmt das wirklich?<br /> <br /> <br /> Logisch, das mit der Handschrift, da hat jemand mitgedacht (ausnahmsweise). Es wird gespart! Da der Staat die Kosten zahlen muss, leistet man sich keinen Gerichtsschreiber. Die Beschuldigten<br /> werden´s schon so hinnehmen, und schließlich gilt ein Vertrag per Handschlag ja auch (...wenn man dem Gegenüber vertraut).<br /> <br /> <br /> Herzlichen Gruß, Xammi<br />
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K
<br /> <br /> Liebe Xammi, leider ist das keine Posse. Das ist wirklich passiert! Dass der Freispruch handschriftlich vermerkt wurde, das spielt keine Rolle: Freispurch ist Freispruch! Blöd ist nur, dass<br /> dieser Dorfjäger solche Spielchen wieder anzetteln kann, es besteht ja kein Risiko für ihn - weder finanziell noch anderswie. Hätte mein Bär Pech gehabt und das Verfahren wäre eingestellt worden,<br /> dann hätte er die Kosten für Gericht und Anwalt übernehmen müssen. so muss der Staat zahlen - das sind wir alle, die Steuerzahler.<br /> <br /> <br /> Ich finde das ungerecht. Grund: Da bekommt ein Jäger die Möglichkeit, seine Wut über jemand auszulassen - auf Kosten der Steuerzahler! Geht's noch?<br /> <br /> <br /> <br />
L
<br /> Ich kann Jäger nicht verstehen. Was haben sie davon, wenn sie unschuldige Tiere tot schießen?<br />
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K
<br /> <br /> Wahrscheinlich hat bei denen zu Hause die Frau die Hosen an, im Wald mit der Büchse in der Hand haben sie dann endlich mal Macht <br /> <br /> <br /> <br />

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  • : Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
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