Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Was soll das heißen? Essen die höchsten Finanzrichter dieser Republik Currywurst? Nun ja, so umöglich ist das ja nicht, gibt es ja den Altkanzler Gerhard Schröder - einen ausgemachten Liebhaber von Currywurst. Seine damalige Frau Hiltrud war überzeugte Vegetarierin und der Kanzler musste dann auf dem Sofa schlafen, wenn er nach Currywurst und Bier roch.
Das hält natürlich keine Ehe auf Dauer aus - also kam es zur Scheidung und der Kanzler heiratete seinE Doris. Aber bei den Finanzrichtern geht es zwar auch um die Currywurst und zwar um das Problem, wird die Currywurst an einem Imbissstand zum ermäßigten Steuersatz von 7 % oder zum regulären Steuersatz von 19 % verkauft?
Ja, wirklich ein weltbewegendes Problem. Da fallen die Wechselkurse von Euro und US-Dollar synchron, vor allem gegenüber dem Schweizer Franken, so dass die Schweizer über die Grenze nach Deutschland zum Einkaufen fahren. Und die Geschäfte in der Schweiz machen immer weniger Geschäfte, dafür die deutschen Läden.
Wozu gibt es denn den ermäßigten Steuersatz? Ursprünglich wurde er aus sozialen Gründen eingeführt, so dass auch ärmere Bevölkerungsschichten sich wenigstens die Grundnahrungsmittel leisten konnten. Mittlerweile gibt es so viele Ausnahmeregelungen, dass kaum ein Steuerprüfer den vollen Durchblick hat.
Und da hat doch die Hotelbranche an die Gelben gespendet und als Gegenleistung mussten die Hoteliers die Übernachtungen nur mit 7 % versteuern. Ja, ja, wer in einer Nobelsuite übernachtet, der hat ja dann fast sein ganzes Geld beim Nobelhotel ausgegeben, so dass dieser Staat ihm entgegen kommt. Ist doch klar!
Was Nahrungsmittel angeht, da sollte man meinen: alles was essbar ist, wird nur mit 7 % versteuert. Weit gefehlt! Mineralwasser muss mit 19 % versteuert werden, Essig jedoch nicht. Wer Krebse isst, braucht nur 7 % abdrücken, bei Schnecken und Hummer dagegen 19 %.
Wer ist schuld an diesem Verhau? Die Lobbyisten! Und die von ihnen abhängigen Abgeordneten. Bisher traute sich niemand, dieses Wirrwar auszumisten. Nun hat der Bundesgerichtshof ein wahrlich salomonisches Urteil für die Currywurst gefällt:
Wird die Currywurst an einem Imbissstand im Stehen gegessen, gelten 7 % - setzt sich jedoch der Kunde auf einen Stuhl vor einem Tisch und fängt zu mampfen an, dann muss der Budenbesitzer 19 % Steuer abführen.
Aber nicht, wenn er Stuhl und Tisch eines Geschäftsnachbarn benützt, dann bleibt es bei 7 %! Die armen Budenbesitzer! Genaugenommen müssen sie in der Speisekarte zweierlei Preise anzeigen: einen Stehpreis und einen Sitzpreis!
Ja, und die armen Steuerprüfer! Hier zeigt sich doch, dass diese Republik zum Untergang verdammt ist. Das erinnert mich an die letzten Tage des chinesischen Kaiserreiches, das war so verbeamtet und wurde nicht vom Kaiser regiert, sondern von Heerscharen von Eunuchen.
Nur heißen die Eunuchen in Deutschland anders - es sind die Berater und Lobbyisten. Aber eines haben sie mit Eunuchen gemeinsam: Sie wissen, wie man es macht - aber allein, sie können nicht!
Quelle: WELT ONLINE Im Stehen sieben Prozent – im Sitzen 19 Prozent