Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Wie heißt es im Grundgesetz Artikel 12, Absatz 1? "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." Und in Absatz 2 steht: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht."
Ja, das gilt für alle Deutschen - offenbar nur, die nicht arbeitslos sind. Wem jedoch gekündigt wurde und der oder die sich selbständig machen wollen, der oder die werden jetzt beim Schritt un die Selbständigkeit arg behindert.
Von wem? Von den Arbeitsagenturen! Bisher stand jedem ein Gründerzuschuss zu. Jetzt nicht mehr. Über diesen Gründerzuschuss entscheidet der Sachbearbeiter. Ein solcher Zuschuss liegt im Ermessensbereich der Sachbearbeiter. Das bedeutet jedoch, dass ein fremder Mensch über einen anderen Menschen entscheidet, wo und was er arbeiten soll! Das widerspricht dem Grundgesetz. Und wieder einmal erweist sich Ursula vonder Leyen als Brecherin des Grundgesetzes. Sie zwingt die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen, gegen Artikel 12 des Grundgesetzes zu verstoßen!
Was ist von einer Bundesarbeitsministerin zu halten, die offensichtlich nicht einmal das Grundgesetz kennt, die das Grundgesetz bricht? Und was ist von eine Kanzlerin zu halten, die solche Grundgesetzverstöße in ihrer Regierung duldet? Ich denke, da stimmen mir viele zu: Nicht viel!
Quelle: WELT ONLINE Von der Leyen erschwert Weg in die Selbstständigkeit
Es gibt Götz Werner, den Gründer der Drogeriemarktkette dm und Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens. Von ihm stammt der Satz: "Hartz IV ist offener Strafvollzug!" Und der Mann hat Recht!
Gäbe es das bedingungslose Grundeinkommen schon, dann wären solche Verfassungsbrüche endlich Vergangenheit. Und diese Republik dürfte sich wieder als Rechtsstaat bezeichnen.