Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Wie es sich gezeigt hat, scheint die Geschäftsführung von allesklar.com AG es mit demokratischen Prinzipien nicht so genau zu nehmen - vor allem das Grundgesetz dieser Republik scheint einigen Mitarbeitern ein Fremdwort zu sein.
Aus diesem Grund habe ich an Dr. Manfred Stegger einen offenen Brief geschrieben:
allesklar.com AG
Vorstand
Turmcenter
Am Turm 40
53721 Siegburg
Sehr geehrter Herr Dr. Manfred Stegger,
wussten Sie eigentlich, dass es in Ihrem Haus Mitarbeiter gibt, die für Ihre Community Meine Leute tätig sind. Und eben diese Mitarbeiter haben offenbar nichts anderes zu tun als gegen Artikel 5 des Grundgesetzes zu verstoßen. Was steht im Artikel 5 (1) Grundgesetz?
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was ist passiert? Am 8. November 2009 veröffentlichte ich in Ihrer vorgenannten Community einen Artikel Guido Who?. Ich bin Schriftstellerin und nehme in meinem Blog zu tagesaktuellen Themen Stellung. Hier zum Beispiel zum Minister im Außenamt, Guido Westerwelle. Ich bin ja nicht die einzige Bürgerin dieser Republik, die mit diesem Außenminister nicht einverstanden ist.
Das gibt Ihrem Haus aber nicht das Recht, diesen Artikel einfach zu sperren und zu löschen. Schließlich bin ich im Sinne des Presserechtes für meinen Text verantwortlich. Was Mitarbeiter Ihres Hauses betreiben, ist Zensur! Wieso eigentlich? Gilt für Ihr Haus die Pressefreiheit nicht? Das kann ja wohl nicht sein! Ist Ihnen das Grundgesetz, für das einst hart gekämpft wurde, egal? Ich kann es nicht glauben.
Ich bin davon überzeugt, dass es außer mir noch viele Menschen gibt, die mit dem Gebaren Ihres Hauses hinsichtlich des Rechtes auf freie Meinungsäußerung meiner Meinung sind und die sich schon die Frage stellen, die Dienste Ihrer Community weiter in Anspruch zu nehmen. Wer weiß, vielleicht werden auch andere Ihre Anzeigenkunden in Kenntnis setzen. Schließlich ist die Nichtbeachtung des Artikels 5 Grundgesetz ein sehr schwerer Verstoß - gerade für ein Medienunternehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Kiat Gorina