Und wieder erhielt die Bundesregierung vom Bunderverfassungsgericht eine kräftige Ohrfeige.
Erinnern wir uns: 2008 trat ein Gesetz in Kraft, mit dem die Vorratsspeicherung geregelt werden sollte. Da wurden alle Provider verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger zu speichern. Ohne jeglichen Anlass! Damit wurden sämtliche Bundesbürger von vorneherein als kriminell eingestuft. Und bei den Handytelefonaten wurde die jeweilige Mobilfunkzelle auch erfasst.
Damit kann dann auch ein Bewegungsprofil erstellt werden. Und diese Daten mussten bis heute sechs Monate aufbewahrt werden.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Art der Datenspeicherung gegen den Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich" verstößt.
Die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Ich denke, das ist wieder eine gewaltige Ohrfeige für die Legislative. Ich frage mich auch, wieso werden Gesetze vom Bundespräsidialamt überprüft und vom Bundespräsidenten unterzeichnet, wenn dann das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass diese Gesetze verfassungswidrig sind.
(C) Copyright 2004-2010 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.