2007 wurde eine neue Generation von Laser-Blitzern eingeführt. Wer mit so einem Poliscan-Gerät geblitzt wird, hat gute Chancen, mit einer Rechtmittelbeschwerde Erfolg zu haben.
Was läuft hier falsch? Wenn z. B. nebeneinander fahrende Fahrzeuge gemessen werden, dann kann es passieren, dass der Messer auf das eine Fahrzeug gerichtet wird. Aber gemessen wird das andere. Eine eindeutige Zuordnung der Messwerte ist dann nicht möglich. Auch wenn der Hersteller anderes behauptet. Und der falsche Autofahrer bekommt Post.
Und bei diesem Thema zeigt sich auch, dass unterscheiedliche Gerichte unterschiedlich urteilen:
- Amtsgericht Dillenburg (Hessen): eine Autofahrerin wurde freigesprochen, weil vier Sachverständige festgestellt hatten, weil das Gerät nicht auf sein korrektes FUnktionieren kontrolliert werden konnte.
- Mannheim: Die Justiz in Mannheim hat alle Verfahren auf Eis gelegt, bei denen mit Poliscan geblitzt wurde.
- Einige Gerichte verlangen die Dokumentation der Lasermessung mit einer Kamera.
Dies ist für mich ein unhaltbarer Zustand. Es kann doch wohl nicht sein, wo in Deutschland jemand mit Poliscan geblitzt wird und wie die zuständigen Gerichte damit umgehen.
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