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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Schutz von Eigentum - Der Zaun im Oettinger Forst

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Gestern entschied das Verwaltungsgericht Ansbach über einen über zehn Kilometer langen Elektrozaun im Privatwald des Fürstenhauses Oettingen. Das Landratsamt Ansbach hatte in einem Bescheid den Fürsten aufgefordert, diesen Zaun wieder zu entfernen.

Begründung: In der Bayerischen Verfassung sei das Recht auf das Betreten der freien Natur verankert. Und dieser Zaun behindere die Bürger am Betreten des Privatwaldes. Also klagte das Fürstenhaus gegen diesen Bescheid und verlor in erster Instanz! Die Richter gaben dem Landratsamt recht.

Brisanterweise gibt es einen Nachbarlandkreis. Da hat das Landratsamt einen anderen Zaun genehmigt! Ich finde es schon sehr seltsam, dass es in diesem Land immer wieder möglich ist, Gesetze unterschiedlich auszulegen. Sind diese Gesetze derart schlecht formuliert?

Und wieso hat das Fürstenhaus diese Zäune aufstellen lassen? Wegen der Wildschweine! In diesem Wald gibt es viele Wildschweine, und die halten sich nicht an die Grenzen des Privatwaldes. Da wandern sie nachts in die umliegenden Maisfelder und nehmen dann ihr Abend- und Nachtessen ein. 

Wildscheine sind sehr schlaue Tiere: Sie schlüpfen in den Maisacker, und essen von innen. Dabei bleibt ein Rand von hohem Mais stehen. So dass ein Beobachter von außen diese Wildschweine kaum bemerkt. Außer der Mensch hat eine gute Nase: Wildschweine riechen nach Maggi!

Ja, so eine Wildscheinrotte stellt sogar Wachtposten am Maisrand auf, die Alarm geben, wenn gefährliche Menschen wie beispielsweise Jäger sich nähern. Die Leidtragenden sind in allererster Linie die Landwirte, die den Mais anbauen. Und dann natürlich der Besitzer des Waldes, von dem die Wildschweine gekommen sind. 

http://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/aaf-oettinger100~_v-image512_-6a0b0d9618fb94fd9ee05a84a1099a13ec9d3321.jpg?version=1318850306059Das Fürstenhaus ist zum Schadenersatz verpflichtet. Das kam ihm im Lauf der Jahre zu teuer - verständlich! Also stellte es einen langen Elektrozaun auf. Und an den Wegen gibt es sogenannte Einhängetore. Für die Spaziergänger! Wieso dann die Richter urteilten, dieser Zaun behindere den freien Zugang zum Wald ist mir ein Rätsel.

In der Vergangenheit hat sich der Zaun bewährt - die Landwirte waren zufrieden, weil viel weniger Wildschweine außerhalb des Waldes sich aufhielten. Es gab keine einzige Beschwerde der umliegenden Bewohner. Und der Waldbesitzer war auch zufrieden, er musste keinen Schadenersatz für Flurschäden durch Wildschweine zahlen.

Wo liegt also das Problem? Diesmal am Bund für Naturschutz! Er argumentierte, dass das Wild gehindert werde, den Privatwald zu verlassen und wieder zu betreten. Wegen des Elektrozaunes.

Diese Begründung sollte genauer betrachtet werden. Erstens, um welches Wild handelt es sich? Rehe lassen sich von einem 90 cm hohen Zaun nicht abhalten - schwupp - springen sie drüber! Hasen sind dadurch auch nicht gehindert, weil es ein Elektrozaun ist, mit drei gespannten Litzen. 

Und zusätzlich gibt es über 50 Öffnungen - unpassierbar für Schwarzwild - also Wildschweine - aber durchgängig für anderes Wild!

Da frage ich mich wirklich: Wo liegt dann das Problem? Wo sieht der Bund für Naturschutz wirklich ein Problem? Oder liegt da eine gewisse Phobie gegen ein Fürstenhaus vor, das halt viel Wald besitzt?! Mir scheint das fast so!

Der Waldbesitzer will erstmal das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er in die Berufung geht. Ich wünsche ihm, dass er dann endlich Recht zugesprochen bekommt und seinen Zaun stehen lassen kann!

Quellen

  1. BR Studio Franken Video
  2. BR Studio Franken Fürstlicher Zaun muss weichen

 

Wildschweinzaun
Hochgeladen von atvaktuell am 21.02.2011

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K
<br /> Wer einmal mit dem Naturschutz zu tun hatte, der zweifelt an dem Verstand dieser Leute. Wir hatten einfach Glück und die das Nachsehen. <br /> <br /> <br /> Ist schon tragisch für Menschen, die dem ausgesetzt sind!<br />
Antworten
K
<br /> <br /> Leider muss ich dir zustimmen! Da gibt es solche sture Betonköpfe! Und welche, die durch die Wälder trampeln wollen und sich aufregen, wenn Lichtungen wegen der jungen Bäumchen umzäunt sind - um<br /> sie vor dem Wildverbiss zu schützen! Wer schützt frisch gepflanzte Bäumchen vor diesen "Naturschützern"?<br /> <br /> <br /> <br />
K
<br /> wenn es da tore gibt was meckert dann der typ vom naturschutz rum? ich finde es gut was der fürst macht. die spaziergänger sind doch nicht ausgesperrt. ein blödes urteil!<br />
Antworten
K
<br /> <br /> Eben! Die Spaziergänger können im Wald spazieren, das Wild - ausgenommen die Wildschweine - können den Zaun passieren. Hinzu kommt, dass der Zaun mobil ist - eben ein Elektrozaun. Ich verstehe<br /> dieses Urteil auch nicht. Und ich verstehe auch nicht die Sachbearbeiter im Landratsamt. Die haben wahrscheinlich nur vom Schreibtisch aus entschieden und den Bescheid erlassen, dass das<br /> Fürstenhaus den Zaun abbauen muss! Von den betroffenen Landwirten und Bewohnern hat sich niemand beschwert! Ich finde diese Lösung mit dem Elektrozaun eine sehr gelungene Lösung! Menschen<br /> allerdings, die nur vom Schreibtisch aus entscheiden, können keine praktikablen Lösungen finden, sondern nur völlig realitätsfremde Entscheidungen treffen. Wenn jezt das Fürstenhaus den Zaun<br /> abbaut, dann gibt es wieder massenweise Wild- und Flurschäden durch die Wildschweine, was zu vielen Kosten und auch zur Verärgerung auf vielen Seiten führt!<br /> <br /> <br /> Im Kern dürfte es auch darum gehen, dass die Sachbearbeiter im Landratsamt ihren Bescheid zurücknehmen müssten - nur dazu ist sich dieses Landratsamt zu fein! Die meinen wohl, sie sind wie<br /> Halbgötter und unfehlbar! Wenn sie sich da nicht täuschen!<br /> <br /> <br /> <br />