Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Bei dem Monsterprojekt S21 geht es um Geld, um sehr viel Geld. Dieser geplante unterirdische Maulwurf-Bahnhof soll ja nur 4,1 Milliarden EUR kosten, und die Stadt Stuttgart beteiligt sich mit 238,5 Millionen EUR. Frage: Darf sie das überhaupt?
Was darf sie? Nun ja, sich an den Kosten für einen Bundesschienenweg zu beteiligen! Da gibt es den Artikel 104a im Grundgesetz. Sagt der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer, er hat für die Grünen ein Gutachten erstellt. Aber schauen wir doch selbst in diesen Artikel:
"(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt."
Also, eigentlich eine klare Angelegenheit! Ein Schienenweg der Deutschen Bahn ist eine Angelegenheit des Bundes, nicht der Stadt Stuttgart. Also verstößt eine Mischfinanzierung von Bund und Stadt Stuttgart gegen das Grundgesetz! Da frage ich mich, wieso hat das vorher keiner von den schwarzen Politikern gemerkt? Habt ihr alle das Grundgesetz nicht gelesen?Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass vielen Politikern das Grundgesetz schnurzegal ist! Und wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen, dann sollen die Bürger in Karlsruhe klagen, das dauert und die Politiker können weiter wursteln wie es ihnen passt.
Und wenn es um Hartz IV Gesetze geht, da spielt das Grundgesetz offenbar überhaupt keine Rolle. Wie Jakob Augstein richtig geschrieben hat, da handelt es sich sowieso um die "Überflüssigen", die stehlen doch den Politikern deren kostbare Zeit, in der sie ihren Lobbygeschäften nachgehen. Und Arme haben in dieser Republik kaum eine Lobby! Bundesministerin von der Leyen hat es ja jüngst vorexerziert - mit Hilfe der Hartz IV Parteien - wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert und pervertiert wird. Und von diesem Gericht gesetzte Fristen einfach missachtet werden.
Zurück zu S21. Bereits 2007 gab es ein Bürgerbegehren, das wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgewiesen. Begründung: Das Begehren komme zu spät, Gemeinderatsbeschlüsse können nicht mehr widerrufen werden.
Aber hallo! Wenn eine Gemeinde etwas beschließt, das gegen das Grundgesetz verstößt, dann muss die Gemeinde ihre nicht verfassungsgemäßen Beschlüsse wieder aufheben - über diese Mannheimer Richter kann ich nur den Kopf schütteln.
Ich bin jetzt sehr gespannt, wie sich die Verfechter von S21 herauswinden werden. Auf den "Zuschuss" der Stadt Stuttgart wird die Investorengruppe nicht verzichten, handelt es sich doch um ein Viertele von einer Milliarde. Oder werden sie sich gänzlich von diesem Projekt zurückziehen, weil ihnen die Kosten übern Kopf wachsen und ein Gewinn nicht so schnell erwirtschaftet werden kann?!
Franfurter Rundschau Stuttgart 21
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