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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Auf die Füße getreten?

Vor fast einem Jahr hatte ich einen Artikel über Tierkommunikation veröffentlicht. Erst jetzt bekam ich eine bitterböse, ja beleidigende Nachricht dazu. Worüber hatte ich denn geschrieben?

Nun, da hat ein armer Ehemann eine überhohe Telefonnummer entdeckt. Grund: Seine Frau hatte viele Gespräche mit einer Tierkommunikatorin geführt, die nur über eine 0900-er Nummer erreichbar ist. Tja, und solche Gespräche können die Telefonrechnung in die Höhe treiben.

Und der Verfasser dieser Nachricht forderte mich auf, diesen Artikel sofort zu löschen. Und ich sollte künftig keine solche geschäftsschädigenden Artikel mehr schreiben! Und ich sollte nicht über meine Kunden etwas veröffentlichen.

Also, wenn ich etwas von meinen Kunden zu hören bekomme, von dem ich meine, das sollte veröffentlicht werden, dann frage ich natürlich vorher, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Anonymisiert natürlich. Und sie kennen vor der Veröffentlichung den Text. Und wenn ein Kunde sagt, er möchte nun doch nicht, dann akzeptiere ich das. Ist doch selbstverständlich!

Die Forderung nach Löschung des Artikels finde ich unverschämt. Es ist mein Blog, ich bin allein dafür verantwortlich, was drin steht. Wer sich diesen alten Artikel durchliest, wird nichts Ehrenrühriges feststellen: Keine konkreten Namen, nur eine Tatsache: Offenbar gibt es unter Tierkommunikatorinnen schwarze Schafe, die nur über eine teure Bezahl-Nummer erreichbar sind.

Meiner bescheidenen Meinung nach gehört es zur Sorgfaltspflicht Kunden gegenüber, diese aufmerksam zu machen, dass sie schon einen sehr hohen Betrag vertelefoniert haben. So wie eine Wirtin, die ihren Gast, der sich volllaufen lässt, bremst, bevor er ins Koma fällt. Und sie sorgt auch dafür, dass er nicht mehr selbst nach Hause mit dem Auto fährt, sondern ein Taxi nimmt.

Tja, und das mit geschäftsschädigenden Artikeln, die ich künftig unterlassen soll?! Hier sage ich nur, wir haben Meinungsfreiheit!


(C) Copyright 2004-2009 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.
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A
Liebe Kiat,<br /> <br /> bei uns ist es so geregelt, dass bis zu einem Gesamtbetrag von € 140,- (inkl. Mehrwertsteuer) eine Rechnung ohne Name und Anschrift des Kunden ausgestellt werden darf. Im Adressfeld steht dann lediglich "Barverkauf"<br /> <br /> Bei dem angesprochenen Fall würde ich mich sehr freuen, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Vertrag bzw. die Leistung als ungültig eingestuft wird.<br /> Und hoffentlich gehen noch viele aus solchen Gründen vor Gericht, damit einerseits diesen üblen Geschäftemachen ihr Handwerk schwerer gemacht wird und andererseits deren Kunden die Erfahrung machen, wie leichtgläubig sie sich auf so einen Unsinn eingelassen haben und letztlich daraus lernen.<br /> <br /> Liebe Grüße, Awi
Antworten
K
<br /> Lieber Awi,<br /> <br /> also hierzulande wäre ein Finanzmensch wohl nicht mit "Barverkauf" einverstanden, weil es sich ja um eine Dienstleistung handelt. Aber ich habe festgestellt, dass sogar die jeweilige Entscheidung<br /> auch innerhalb eines Finanzamtes vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängt. Die Gesetzeslage ist derart kompliziert, dass sogar im Finanzamt der Durchblick fehlt.<br /> <br /> Ein Inhaber einer Steuerkanzlei erzählte mir: Er hatte einen frischen Absolventen von der Uni eingestellt. Der bekam seinen ersten Fall, hängte sich rein und legte als Anlage eine genaue und<br /> ausführliche Kommentierung der Gesetzeslage bei. Prompt kam ein Anruf vom Finanzamt, der Junge zitterte, oje, jetzt kommt der Anschiss vom Finanzbeamten. Aber nichts dergleiche: der Typ vom<br /> Finanzamt bedankte sich für die Erläuterung und sagte, dass sie dass anderen Kollegen auch zur Verfügung stellen werden, denn bislang hätte keiner so richtig gewusst, wie ein solcher Fall zu<br /> entscheiden ist.<br /> <br /> Liebe Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />
A
Liebe Kiat,<br /> <br /> die Steuerpflicht scheint in solchen Fällen eine oft schwer durchschaubare Angelegenheit zu sein, welche aber sicherlich gesetzlich geregelt ist. Ausserdem kommt es auch darauf an, wo (in welchem Land) sowohl der Leistungserbringer (das ist nicht der Telefonnetzbetreiber, der lediglich sein Netz für das Zustandekommen des Vertrages und der Übertragung der Leistung zur Verfügung stellt) und der Kunde ansässig sind.<br /> <br /> Was viele nicht wissen:<br /> Ein Verbindungsnetzbetreiber hat nicht das Recht, etwaige ausstehende Gelder (Schulden des Kunden gegenüber dem Mehrwehrtdienstlieferanten) einzutreiben, bzw. einzuklagen, obwohl er selber diese Plattform für Mehrwertdienste betreibt. Er vermietet sozusagen nur seine 0900-, 0190-Nummern usw.an Dritte. Das Zustandekommen eines Vertrages erfolgt dann, wenn der Kunde bei einem dieser Dritten anruft. Einen Zahlungsanspruch hat nur der Anbieter.<br /> <br /> Ich hoffe, ich hab da jetzt keinen Blödsinn geschrieben. Jedenfalls hat es schon Präzedenzfälle geben und ein Gerichtsurteil bezüglich dessen, habe ich einmal in diesem Sinne verstanden. Auch nehme ich an, dass sich unser Telekommunikationsgesetz nicht wesentlich von dem in Deutschland unterscheidet. <br /> Ich denke, dass sich auf Grund dieser Gesetzeslage schon Möglichkeiten für "gelinkte" Kunden (falsche Versprechungen, Garantien usw...) ergeben. <br /> <br /> Liebe Grüße, Awi
Antworten
K
<br /> Liebe Awi,<br /> <br /> das Finanzamt verlangt von mir, dass ich von jedem Kunden seine genaue Adresse notiere. Und wenn bei diesen Gesprächen der Rubel rollt, dann sind das ja keine geringwertige Leistungen mehr, also<br /> pocht das Finanzamt auf Belege.<br /> <br /> In Deutschland gibt es eine Netzagentur, die pflegt eine Datenbank, in der zu jeder vergebenen Nummer die Adresse des Anbieters, der dahintersteckt, abgerufen werden kann. Und das ist eine große<br /> Hilfe für die von dir angesprochenen Fälle.<br /> <br /> Im Falle der von mir geschilderten "Tierkommunikation" dürfte vor Gericht ein zustande gekommener Vertrag zwischen Anbieter und Kunde als sittenwidrig und damit ungültig eingestuft werden, weil<br /> nach gängiger Rechtsauffassung die versprochenen Leistungen nicht erbracht werden können. Und damit entfällt jeder Rechtsanspruch auf Bezahlung. Du hast völlig recht, das ist ein ziemlich<br /> vertracktes Thema.<br /> <br /> Liebe Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />
H
Also ich finde es garnicht Geschäftsschädigend. Und ich bin Tierkommunikatorin.<br /> Besser die Leute achten mal wo sie anrufen… und nehmen auch mal jemand der WESENDLICH günstiger ist und keinen Quasch erzählt. ;o)<br /> <br /> Liebe Grüße<br /> <br /> Heike
Antworten
K
<br /> Liebe Heike,<br /> <br /> ja, Du bist eine ehrliche Haut. Es geht ja hier darum, dass die Kunden eine Bezahl-Nummer anrufen und dann wird das Gespräch in die Länge gezogen und es wird vereinbart, dass der Kunde öfters<br /> anruft usw. So rollt der Rubel. Für die Unternehmerin ist das ja recht angenehm, das Kassieren übernimmt die T-Com mit der Telefonrechnung und der Anteil wird automatisch überwiesen.<br /> <br /> Ich frage mich, wie macht so eine Geschäftsfrau es mit dem Schreiben der Rechnungen? Wenn da der Rubel rollt, wie macht sie es mit der Umsatzsteuervoranmeldung?<br /> <br /> Liebe Grüße, Kiat<br /> <br /> <br />