Das fränkische Coburg hat eine Fachhochschule, da gab es einen Pyschotherapeut als Dozenten. Und es gab eine Studentin ...
Dem Professor wurde vorgeworfen, mit der Studentin sexuell verkehrt zu haben, trotz eines Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses. Im März 2009 trafen sich Professor und Studentin vor Gericht, zunächst sollte die Verhandlung öffentlich sein, dann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Was kam raus? Nun, Anfang 2006 lud der verheiratete Professor und Vater eines vierjährigen Kindes die Studentin zu einem Essen ein, da kam es zu Zärtlichkeiten. Es entwickelte sich eine Beziehung mit täglichem sexuellen Verkehr. Der Professor nahm die Studentin auch auf Seminar- und Musicalbesuchen mit, danach hatten sie Sex im Hotel.
Die Studentin wurde schwanger und trieb ab ... angeblich gegen den Willen des Professors.
Im Mai 2009 wurde der Professor verurteilt:
- achtzehn Monate Gefängnis auf Bewährung
- Zahlung von 7.000 EUR an eine wohltätgie Einrichtung
Der Professor ging in die zweite Instanz und wurde freigesprochen, rechtzeitig vor Jahresschluss. Diesmal befand das Gericht, dass kein sexueller Missbrauch und auch kein Abhängigkeitsverhältnis bestand, weil keine Behandlung nach dem Therapeutengesetz vorgelegen habe.
Obwohl: Die Studentin hatte einen Suzidversuch hinter sich, da hat ihr der Professor ein Medikament gegeben.
Ich jedenfalls kann diesen Freispruch nicht nachvollziehen. Gerade im Fall einer psychsch labilen Studentin müsste gerade ein Psychotherapeut doch wissen, dass er keine Beziehung eingehen darf, auch wenn die Studentin ihn darum "gebeten" haben sollte.
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