Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Erinnern wir uns, am 2. März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsspeicherung für verfassungswidrig. Die bisher auf Vorrat gespeicherten Daten mussten gelöscht werden.
Die EU dagegen will die Vorratsspeicherung ausweiten, diesmal auf alle Suchanfragen in den wichtigsten Suchmaschinen. Was bedeutet das? Nun, wenn wir eine Suchanfrage eintippen, dann soll die für sechs Monate gespeichert werden.
Begründet wird dies, so könne ein "Frühwarnsystem" für Kinderpornografie installiert werden. Stimmt das wirklich? Ich denke nein. Außerdem bedeutet so eine gesetzliche Regelung, dass von vorneherein alle Nutzer von Suchmaschinen als Kinderpornografen verdächtigt werden.
Die wahren Gründe sind andere: Die Finanz- und Wirtschaftssysteme drohen zusammenzubrechen, denken wir nur an das Interview mit Prof. Hankel, und die herrschende Elite will natürlich potentielle Rädelsfüher gleich aussieben. Und vor allem besser informierte Menschen. Oft besser als die Elite. Auch in den bewusst geschaffenen Unterschichten gibt es immer noch bestens informierte Menschen.
Das ist der eine Grund, der andere. So eine Speicherung der Suchanfragen ist natürlich für die Werbeindustrie ganz toll, da lässt sich ausfindig machen, wofür der jeweilige Nutzer sich interessiert und was er konsumiert. Und wenn nun Google mit sozialen Netzen wie z. B. Facebook kombiniert wird, was glaubt ihr, was dabei rauskommt ...
Diese sozialen Netze werden ja heute schon durchsucht, von Personalabteilungen, Marketingfirmen, aber auch von Behörden. Die frühere DDR brauchte ihre IMs, um sehr personalintensiv Profile über Menschen zu ermitteln. Heute ist das viel einfacher geworden, da geben die Nutzer selber die Infos ein ...
Quelle: golem.de
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