Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Erinnern wir uns, in Berlin brennen öfters Autos - vor allem Luxuskarossen. Ich selbst lehne solche Aktionen ab, aber das muss jede selbst für sich entscheiden. Um nun den Tätern auf die Spur zu kommen, fragt die Polizei die Provider für Handy-Verbindungen.
Und dann kann folgendes passieren: Jemand wohnt in einem Viertel oder ist regelmäßig zu Besuch. Und diesem Viertel brennt es öfters. Was passiert? Die Polizei gleicht die Daten ab: Wer wird angerufen? Wer hat angerufen?
Und wenn eine Person in dem in Frage kommenden Zeitraum mindestens fünfmal in den Verbindungsübersichten auftaucht, dieser Jemand ist gleich verdächtig und bekommt Besuch von der Polizei. Unglaublich? Leider ist es wahr!
Quelle: netzpolitik.org.de Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall
Ich zitiere: "Die übermittelten Daten werden dann unterschiedlich durchforstet: So werden die Verbindungsdaten sämtlicher Taten miteinander verglichen. Wäre ein Telefon mindestens an fünf Tatorten aufgefallen – so die interne Vorgabe der Berliner Ermittlungsbehörden – , 'hätten wir uns die Person mal angesehen'."
Irgendwie finde ich diese Methode wenig überzeugend. Grund: Wer ein krummes Ding drehen möchte, wird kein Handy mitnehmen. Oder er nimmt vorher den Akku raus. Oder er steckt sein Handy in einen Blechkasten. Der wirkt dann wie ein Faradayscher Käfig und schirmt die elektromagnetischen Schwingungen ziemlich ab.
Und die Leute, die dann erfasst werden, das sind Menschen, die gar nicht vor haben, ein Ding zu drehen. Also Unbeeiligte. Trotzdem werden sie verdächtig, nur weil sie sich in der Nähe des Tatorts aufhalten oder gar dort wohnen.
Ich frage mich auch, was mit diesen Positionsdaten passiert? Wie lange werden die gespeichert? Ja, dazu gibt es keine rechtliche Vorgabe: "Tobias Kaehne, Pressesprecher der Berliner Strafgerichte, sagt, es gebe keine richterliche Kontrolle darüber, ob und wie Daten wieder gelöscht würden. Nachdem ein Richter eine Auswertung anordne, liege das weitere Vorgehen in der Hand von Polizei und Staatsanwaltschaft. 'Die Polizei darf die Daten so lange wie nötig behalten', sagt Kai von Lewinski, Experte für Datenschutzrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Dabei müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Theoretisch können die Daten aber von den Ermittlern so lange aufbewahrt werden, bis alle Täter gefasst sind – was im Falle der Autobrandstiftungen niemals der Fall sein dürfte."
Ist ja toll! Wenn ich Pech habe, bleiben diese Daten auf immer und ewig im Zugrif der Polizei! Da braucht nur ein Verbrechen in dieser Gegend verübt werden - gleich bin ich im Verdacht, weil ich - nach Auskunft der Positionsdaten - dort immer herumlungere.
Es wird also Zeit, dass etwas passiert. Zum Beispiel der Einsatz von G-COM - dem Handy auf der Basis von Gravitationswellen. Solche Handys sind nicht abhörbar und deren Standort kann nicht ermittelt werden.
Quellen:
Telefon der Zukunft seit über 10 J. schon bekannt bei Russen ;-)