Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Erinnern wir uns, schon 2005 klagten Unternehmer und Bürgerrechtler beim Bundesverfassungsgericht, dass Ermittlungsbêhörden die Passwörter und die PIN-Codes erhalten, um bei privaten E-Mails mitzulesen oder die Daten von Handys auszulesen.
Quelle: ZEIT ONLINE Verfassungsgericht beschränkt Herausgabe von Nutzerdaten
Endlich einmal eine gute Nachricht - auch für einen der Kläger, Patrick Breyer, einem Piraten und Kandidaten für den Landtag in Schleswig-Holstein! Es ist ja wirklich ein Unding, dass Nachrichtendienste bei jedem mitlesen können und in jedem Handy herumschnüffeln dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um neue Regelungen zu schaffen. Wie ich die derzeitige Regierungskoalition einschätze, wird nicht viel passieren. Diese Regierung missachtet ja geradezu die Urteil der Richter in Kalrsruhe.
BPT112 14. Dez. Protestaktion gegen Vorratsdatenspeicherung