Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Frankfurt/Main. Eine 40-jährige Frau bezieht Hartz IV. Da hat sie Glück: sie gewinnt in einer Fernsehsendung 20.000 Euronen. Das ist schön, sagt sie sich, da kann ich meine Schulden zurückzahlen. Aber sie hat nicht mit dem Jobcenter gerechnet. Sie musste ihren aktuellen Kontoazszug mit dem Gewinneingang vorlegen.
Dann entschied das Jobcenter: Diese Frau ist nicht mehr hilfebedürftig! Also werden ihre Bezüge gestrichen. Soll sie doch erstmal ihre 20.000 Euronen verbrauchen. Die Frau stellt einen Antrag auf einstweiligen Erlass am Sozialgericht Frankfurt/Main. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Dem Steuerzahler könne nicht weiter zugemutet werden, dass er den Lebensunterhalt der Gewinnerin weiterhin finanziere.
Quellen:
Was lernen wir daraus? Wer in die Armutsfalle - genannt Hartz IV - gelandet ist, soll auf keinen Fall wieder der Armut entkommen! Und wer noch zusätzlich in der Schuldenfalle gelandet ist, darf bei einem unverhofften Gewinn seine Schulden nicht zurückzahlen. Gut, nehmen wir das hin - als gerichtliche Entscheidung.
Aber! Da gibt es ja die Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, darüber schrieb ich einen Artikel: "Schweiz, Geldwäsche und Dr. Wolfgang Schäuble". Da empören sich selbst Kriminalbeamte, dass mit der Schweiz ein "Ablass- oder Kuhhandel" geschlossen wurde. Da versichert diese Republik der Schweiz, dass künftig keine Steuer-CDs gekauft werden, um deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz zu überführen.
Erstens ist eine solche Entscheidung ein Schlag ins Gesicht derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuern korrekt an das Finanzamt überweisen. Und zweitens frage ich mich: Wo bleibt da die Gerechtigkeit?