Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Einer Pressemitteilung des Erwerbslosenforums entnehme ich, dass 70 Prozent aller Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher sich als ungerechtfertigt herausstellen! Ja, das ist ein Missstand, das muss geändert werden! Dieser Meinung ist auch die Bundesregierung resp. das Bundesarbeitsministerium mit ihrer Chefin Frau von der Leyen.
Quelle: labournet.de Germany 70 Prozent der Sanktionen ungerechtfertigt
Was also dagegen unternehmen? Eine bessere Schulung der Sachbearbeiter in den Jobcentern? Nein, das kommt nicht in Frage, das kostet zu viel Geld. Was aber dann? Gespräche! Wer soll mit wem sprechen?
Da wird eine Weisung an die Jobcenter ausgegeben: Falls ein Hartz IV Bezieher es wagt, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen, wird er zu einem Gespräch "eingeladen" - natürlich in schriftlicher Form. Leistet er dieser "Einladung" nicht Folge, wird sanktioniert! Erscheint der Hartz IV Bezieher zu diesem Gespräch, steht er mindestens drei Gesprächspartnern gegenüber, die ihn mit juristischen Ausdrücken bombardieren, solange bis der Hartz IV Bezieher seinen Widerspruch zurückzieht.
Das ist natürlich ein Fehler! Wer also als Betroffener von einem Jobcenter zu so einem Gespräch eingeladen wurde, sollte einen Beistand mitbringen. Zumindest in größeren Städten gibt es Initiativen, die den Hartz IV Bezieher zu so einem Gespräch begleiten.
Auf keinen Fall sollte sich ein Hartz IV Bezieher überreden lassen, seinen Widerspruch zurückzuziehen! Denn kein Jobcenter hat das Recht, sich als Richter aufzuspielen! Das Urteil über eine Klage gegen einen Bescheid des Jobcenters fällt immer noch ein Richter des zuständigen Sozialgerichts!
Hier zeigt sich wieder einmal, dass diese Regierung die Hartz IV Bezieher als Menschen zweiter oder gar dritter Klasse einstuft! Und dass sich über das Gesetz hinweggesetzt wird.
Nehmen wir einmal an, ein Schläger hat einen Menschen zusammengeschlagen. Das Opfer stellt Srafantrag. Da droht dieser Schläger dem Opfer und will ihn zwingen, seinen Anzeige zurückzuziehen - unter Zeugen! Dann hat der Schläger beim Gericht sehr schlechte Karten! Zu seiner Körperverletzung kommt dann noch Nötigung, Erpressung etc.
Und was macht ein Jobcenter anders als dieser Schläger? Der Hartz IV Bezieher wird "bearbeitet", bis er seinen Widerspruch zurückzieht! Also, bei solchen Gesprächen immer einen zuverlässigen Zeugen oder Zeugin mitnehmen. Und antworten: "Ich bestehe auf meinem Widerspruch! Ich klage am Sozialgericht!"
Ich finde es äußerst bedenklich - ja geradezu eine Schande, dass die Bundeskanzlerin als Pfarrerstochter solche Auswüchse zulässt! Und auch der neue Bundespräsident - ein ehemaliger Pfarrer - sollte doch mal eine Rede halten über solche rechtsunmäßigen Auswüchse der Jobcenter. Und vor allem über Menschen im Bundesarbeitsministerium, die solche Weisungen an die Jobcenter herausgeben!
17.02.2012 HARTZ4 ZIVILER UNGEHORSAM MIT RALPH BOES
Hochgeladen von videoatonale am 21.02.2012