Der Befangenheitsantrag der Verteidigung von Kachelmann wurde heute erwartungsgemäß abgelehnt.
Die Rechtsanwälte der Verteidigung haben herausgefunden, dass der Vorsitzende Richter Michael Seidling angeblich den Vater des angeblichen Opfers aus privaten Zusammenhängen kennt.[1] Sollte dies zutreffen, dann ließen sich damit einige abstrusen Entscheidungen erklären:
- ein Rechtsmediziner befasste sich mit den angeblichen Verletzungen des Opfers bei der angeblichen Verwaltigung. Ergebnis: Hämatome und Abschürfungen müsse die Frau sich selbst zugefügt haben.
- Die Opferzeugin wurde überprüft, die Staatsanwaltschaft Mannheim beauftragte eine Bremer Aussagepsychologin. Ergebnis: Die Schilderung der Vergewaltigung genüge nicht einmal den Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage.
- Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen angeblich unabhängigen Sachverständigen: den Arzt des Opfers. Das Opfer musste erst eben ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Ziemlich fragwürdig!
- Eben dieser Arzt hat posttraumatische Probleme wegen der Vergewaltigung festgestellt. Dabei geht es doch darum, festzustellen, ob die Vergewaltigung überhaupt stattfand.
- Das scheint eine Köpenickiade zu werden ...
- Das Gericht will offensichtlich Stimmung gegen Kachelmann erzeugen. Anders ist es nicht zu erklären, dass das Gericht frühere Freundinnen aufmarschieren lässt, die allesamt am Tag der angeblichen Tat nicht anwesend waren, also zum Vorwurf der Vergewaltigung absolut nichts aussagen können.
Ich finde es erschreckend, wie in Deutschland Recht gesprochen wird. Nun ist Kachelmann jemand, der sich gute Anwälte leisten kann. Was aber ist mit "Otto Normalverbraucher"? Ist er einem solchen Rechtsmissbrauch chancenlos ausgeliefert?
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[1] ZEIT Nr. 37, 09-09-2010, S. 18, "Ein verfahrenes Verfahren"
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