Vor einigen Wochen rief mich eine Frau an, ihr Mieter habe ziemliche Probleme mit der ARGE. Ob sie mit ihm vorbeikommen könne? Aber ja doch.
Die ARGE forderte von ihm vor zwei Jahren die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Er fragte nach den Gründen. "Das machen wir immer so!" war die pampige Antwort. Aber hallo! So einfach geht es nicht! Die ARGE kann nicht nur einen knappen Verweis auf das Sozialgesetzbuch bringen, sie muss schon ganz konkret mitteilen, welche Gründe für eine solche Maßnahme vorliegen. Dazu gibt es auch Urteile. Aber das schien die Sachbearbeiterin nicht zu interessieren.
Also kopierte er die Kontoauszüge und schwärzte alle Ausgaben. Auch dafür gibt es ein Urteil. Der Leiter der ARGE schrieb ihm, das sei ein Einzelurteil, das nicht für die ARGE gelte. Na so was aber auch! Die ARGE - ein rechtsfreier Raum?
Dann wollte der Mensch seine Kontoauszüge wiederhaben. Schließlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kontoauszüge zwar vorgelegt werden müssen, aber der Sachbearbeiter darf sie nicht behalten und auch nicht archivieren. Diese Kontoauszüge dürfen nie Bestandteil der Akte sein! Trotzdem weigerte sich die ARGE, die Kontoauszüge zurückzugeben. Bei nächster Gelegenheit forderte die Sachbearbeiterin die nächsten Kontoauszüge. Der Mensch forderte: "Geben Sie mir erstmal meine alten Kontoauszüge zurück! Sie wissen doch, dass Sie gegen geltendes Recht verstoßen."
Daraufhin wurde er beschimpft und bedroht, er werde schon sehen, was er davon haben werde. Sie, die Sachbearbeiterin sei immer im Recht! So so!
Ich wollte das alles nicht glauben, aber er hatte Unterlagen und seinen Schriftverkehr dabei. Es ist wirklich unglaublich, was diese ARGE sich erlaubt! Nun gibt es ja für diese ARGE zwei Häuptlinge, einmal den Landrat, zum andern den Leiter der örtlichen Arbeitsagentur. Zuerst ließ ich ich mich mit dem Landrat verbinden und schilderte den Fall. Er wollte bei seiner ARGE nachfragen ... Dann ließ er bei mir anrufen und ausrichten, dass die ARGE richtig gehandelt habe ...
Also ließ ich mich mit dem anderen Häuptling verbinden, dem schilderte ich auch diesen Fall. Er wurde immer nervöser und atmete schwer. Ich befürchtete schon, er kippt aus den Pantoffeln. Er wolle sich schlau machen und bei mir melden ...
Leider kam es dazu nicht mehr: Bei seiner abendlichen Heimfahrt bekam er im Zug Kreislaufprobleme, jede Hilfe kam zu spät, er starb. Ob da die höheren Instanzen sich eingeschaltet hatten?
Allen Anlass hätten sie ja, es ist unmenschlich und zynisch, wie manche Sachbearbeiter in manchen ARGEn mit ihren "Kunden" umspringen. Jetzt, da sich herumgesprochen hat, dass ich auch Schriftstellerin bin, kommen immer wieder Menschen zu mir und fragen mich.
Und dieses Hartz IV wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt. Dieses Gesetz kann offenbar von ARGE-Sachbearbeitern missbraucht werden! Und wegen eines solchen Gesetzes soll die Verfassung geändert werden? Damit Hartz IV nicht mehr gegen das Grundgesetz verstößt?
Das kann und darf nicht sein!
Hände weg vom Grundgesetz!
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