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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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S21: Erblindet - Wegen Protest gegen S21 - Die Folgen

Am Schwarzen Donnerstag, dem 30.9.2010, wurde Dietrich Wagner blind geschossen, mit dem Strahl eines polizeilichen Wasserwerfers.

Heute ist Wagner ein Pflegefall. Er hat das im Grundgesetz dieser Republik verbürgte Recht auf Demonstrationen mit seinem Augenlicht bezahlt. Und wer ist verantwortlich für die Handlungsweise der polizeilichen Gewalt? Natürlich niemand. Schlimmer noch, jetzt wird versucht, Wagner als Täter abzustempeln!

Angeblich gibt es dazu Polizei-Videos, die das beweisen. Was ist da zu sehen? Wagner will Kinder und Jugendliche schützen, er stellt sich mit ausgestreckten Armen vor die Jugendlichen und Kinder hin. Sozusagen als symbolisches Opfer. Sein Augenlicht wird geopftert.

Wofür? Für ein Monsterprojekt? Viel schlimmer! Für die Durchsetzung der Interessen eines kapitalistischen Klüngels, der unbedingt dieses Unsinnprojekt durchziehen, ja durchprügeln will. Weil die Investoren schon mit den erwarteten Gewinnen spekulieren. Da kann auf das Augenlicht eines älteren Menschen keine Rücksicht genommen werden. 

Es ist nicht nur lächerlich, sondern zynisch, wenn der mit Kastanien werfende Wagner als Täter dargestellt wird. Nein, er ist kein Täter!. Er wurde und ist Opfer einer äußerst brutalen Staatsgewalt, wie sie in Stuttgart noch nie gesehen wurde.

Aber von den wirklich Verantwortlichen meldet sich niemand zu Wort. Sie missbrauchten Polizisten als Handlanger, um ihre kapitalistischen Interessen durchzusetzen. Doch irgendwann wird die Wahrheit ans Licht gelangen und die Hintermänner ihr Gesicht verlieren!

Quellen:

stern: Dietrich Wagner

SWR & BW: Zur Sache

(C) Copyright 2004-2011 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.

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J
<br /> Hallo Kiat,<br /> <br /> das Schicksal von Herrn Wagner lässt einen nicht kalt.<br /> <br /> Ich wünsche mir sehr, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt, eine finanzielle<br /> Entschädigung wäre das Mindeste.<br /> <br /> Ich habe übrigens vorhin noch was gefunden, was für mich neu war:<br /> <br /> Freiburger Rechtswissenschaftler beeindruckt im Untersuchungsausschuss<br /> <br /> Am 17.12. 2010 trat der Freiburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher im Untersuchungsausschuss als Sachverständiger auf. Wir Grüne hatten diesen Sachverständigen vorgeschlagen, um<br /> wesentliche Informationen über das Demonstrations- und Versammlungsrecht, die dazu gehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Zulässigkeit von Sitzblockaden und das Verhältnis von<br /> Versammlungsrecht zu Polizeirecht in die Ausschuss-Arbeit und insbesondere für die Öffentlichkeit einfließen zu lassen.<br /> <br /> Nachdem der Stuttgarter Polizeipräsident Stumpf bei seiner Vernehmung im Ausschuss und kurz danach der Gutachter der CDU, Prof. Würtenberger, die Versammlung der Stuttgarter Bürger im Schlossgarten<br /> am 30.9. grundsätzlich als rechtswidrig und den Polizeieinsatz einschließlich Wasserwerfer-, Pfefferspray- und Schlagstock-Einsatz als recht- und in vollem Umfang verhältnismäßig bezeichnet hatten,<br /> war es geboten, den Blick auf die tatsächliche rechtliche Situation zu richten und die erkennbar ideologisch gelenkte Auslegung des CDU-Professors, aber auch die Irrtümer der Polizeiführung zu<br /> korrigieren.<br /> <br /> Bezeichnend war, dass Poscher zu völlig anderen Ergebnissen kam, obwohl ihm für seine Analyse die gleiche Quelle zur Verfügung stand wie Prof. für Würtenberger: Den offiziellen Bericht der Polizei<br /> über den 30.9.20190.<br /> <br /> 1. Die Polizei musste bestehendes Versammlungsrecht beachten<br /> <br /> Während Polizeiführung und CDU-Gutachter den Demonstranten die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Schlossgarten am 30.9. verwehren wollen, verwies Poscher darauf, dass sehr<br /> wohl Versammlungen stattfanden, die den Grundrechtsschutz in Anspruch nehmen konnten. Die Schülerdemonstration hätte nicht wirksam aufgelöst werden können, weil die Versammlungsteilnehmer faktisch<br /> für die Versammlungsleiterin nicht mehr erreichbar waren. Die Undurchführbarkeit der genehmigten Demonstration und Versammlung der „Jugendoffensive gegen S21“und die Abweichung vom ursprünglich<br /> geplanten Verlauf seien eindeutig auf den Polizeieinsatz zurückzuführen.<br /> <br /> Nach Auslösen des „Parkschützeralarms“ sei durch das Erscheinen mehrerer Tausend Menschen im Schlossgarten eine neue Spontanversammlung entstanden, die ebenfalls Grundrechtsschutz in Anspruch<br /> nehmen konnte.<br /> <br /> Sie richtete sich nicht, wie von Stumpf und Würtenberger behauptet, gegen die Polizei, sondern war eine zulässige politische Meinungsäußerung gegen das Projekt Stuttgart 21.<br /> <br /> Von beiden Versammlungen sind nach den Feststellungen des Polizeiberichts keine Gewalttätigkeiten oder Unfriedlichkeiten ausgegangen, die diese insgesamt zu gewalttätigen oder unfriedlichen<br /> Versammlungen gemacht haben.<br /> <br /> Vielmehr habe es nur unfriedliche Aktionen einzelner, wie das Werfen von Flaschen, Knallkörpern etc. gegeben. Dies aber machten, so Prof. Poscher unter Hinweis auf Urteile des<br /> Bundesverfassungsgerichts, nicht die ganze Versammlung unfriedlich, denn sonst könnte man leicht mit wenigen gezielten Aktionen den Grundrechtsschutz von Versammlungen unterlaufen.<br /> <br /> 2. Die Platzverweise der Polizei waren rechtswidrig, aber dennoch wirksam<br /> <br /> Da die Demonstration der „Jugendoffensive“ und die nachfolgende Spontanversammlung unter dem Schutz des Versammlungsgrundrechts (Art. 8 Grundgesetz) standen, hätten rechtswirksame polizeiliche<br /> Platzverweise, so Prof. Poscher, erst nach wirksamer Auflösung dieser Versammlungen erteilt werden können. Dies war eindeutig nicht erfolgt, die Platzverweise der Polizei waren daher<br /> rechtswidrig.<br /> <br /> Allerdings folge aus dem Gewaltmonopol des Staates, dass auch rechtswidrige Verwaltungsakte, wie die Platzverweise, nicht unwirksam seien. Grund dafür sei, dass sie sich nicht grundsätzlich gegen<br /> die Rechtsordnung gerichtet hätten. Die Platzverweise seien daher trotz Rechtswidrigkeit zu befolgen und führten bei Nichtbefolgung zu Ordnungsverstößen. Jedoch müsse in diesem Zusammenhang die<br /> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, wonach friedliche Sitzblockaden nicht als Nötigung strafbar seien.<br /> <br /> Poscher führte weiter aus, dass der Irrtum der Polizei über die Anwendbarkeit von Polizeirecht ohne Rücksichtnahme auf das Versammlungsrecht, namentlich über die Rechtswidrigkeit der Platzverweise,<br /> Auswirkungen auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Mittel des unmittelbaren Zwangs hat, d.h. auf die rechtliche Bewertung des Schlagstock-, Wasserwerfer- und Pfeffersprayeinsatzes.<br /> <br /> 3. Am 30.9. hat die Polizei „mit Kanonen auf Spatzen“ geschossen<br /> <br /> Als Ergebnis der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes, insbesondere zur Frage, ob die besonderen Mittel des unmittelbaren Zwangs eingesetzt werden durften, lassen sich die<br /> Ausführungen von Prof. Poscher wie folgt zusammenfassen:<br /> <br /> Wasserwerfer, Schlagstöcke und Pfefferspray sind angesichts einer großen Menschenmenge grundsätzlich möglich und u.U. auch geeignet, ein Baufeld zu räumen.<br /> <br /> Entscheidend sei aber, dass es im konkreten Fall am 30.9. an der Angemessenheit der Anwendung dieser Zwangsmittel fehlte. Bei dem friedlichen Gesamtbild der Protestierenden erscheinen Art und<br /> Ausmaß der polizeilichen Vorgehensweise als Verstoß gegen das Übermaßverbot. Ein Wasserwerfereinsatz sei angesichts der erheblichen Verletzungsgefahr nur vertretbar gewesen, wenn das Gesamtbild der<br /> Menge sich als gewalttätig darstellte, was vorliegend nicht der Fall gewesen sei. Auch müsse bei der Ermessensausübung das jugendliche Alter vieler Demonstranten berücksichtigt werden.<br /> <br /> Fazit:<br /> <br /> Die Vorgehensweise der Polizei sei keinesfalls das mildeste mögliche Mittel gewesen, um das Baufeld frei zu räumen. Es sei zeitlich möglich und vertretbar gewesen, die Demonstranten<br /> wegzutragen.<br /> <br /> Der Einsatz von Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstock sei daher nicht nur unangemessen, sondern auch vermeidbar gewesen.<br /> <br /> Die Durchsetzung einer Rechtsposition wie das Baurecht der Deutschen Bahn dürfe nie um jeden Preis erfolgen. Dies gelte erst recht, wenn die Polizei den Einsatz schlecht geplant habe und wenn sich,<br /> wie hier, die Demonstrationsteilnehmer auf den Schutz des Versammlungsrechts berufen könnten.<br /> <br /> Die vorschnelle Abqualifizierung der Protestaktion als gewalttätige, unfriedliche und gegen die Polizei gerichtete Verhinderungsblockade sei nach den Feststellungen des Polizeiberichtes nicht<br /> haltbar.<br /> <br /> In einer freiheitlichen Demokratie müsse der Grundsatz gelten: Im Zweifel für das Versammlungsrecht!<br /> <br /> Prof. Dr. Ralf Poscher ist Direktor des Instituts Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.<br /> <br /> Ähnliche Beiträge:<br /> <br /> 1. SPD und Grüne: Mappus hat den Polizeieinsatz vom 30. September stark beeinflusst<br /> 2. SPD und Grüne: Mappus hat Polizeieinsatz gebilligt<br /> 3. SPD und Grüne: Polizeieinsatz wurde im Staatsministerium konkret festgelegt<br /> <br /> Quelle: http://gruene-gegen-stuttgart21.de/der-polizeieinsatz-am-30-september-war-rechtswidrig/1298/<br /> ____________<br /> <br /> Gute Abendgrüße, Juliane<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Liebe Juliane,<br /> <br /> <br /> vielen Dank für deine sehr ausführlichen Infos und Links! Das sollte jeder lesen, bevor er/se wählen geht! Denkt auch an die Szene, wie drei Polizisten mit Schlagstöcken auf ein kleines<br /> elfjähriges Mädchen eindroschen!<br /> <br /> <br /> Wütende Grüße, Kiat<br /> <br /> <br /> <br />
K
<br /> Liebe Kiat,<br /> <br /> ich denke da genau wie Du. S21 ist zum Scheitern verurteilt und wird sich nicht realisieren lassen. Die Stuttgarter werden nicht nur viele Jahre mit dieser Großbaustelle leben müssen, sie werden<br /> wohl nie ein Ende dieses Projekt´s erleben. Die Natur wird sich rächen, da bin ich mir sicher. Einige Experten sagen das ja auch schon voraus.<br /> <br /> Es stimmt schon lange etwas nicht mehr in diesem Staat. Zensur und Diktatur herrschen hier! Meinungsfreiheit ist nicht gewollt und wir, die Bürger werden nur noch mit lapidaren Nachrichten von der<br /> Wirklichkeit abgelenkt. Dann noch dieser Dioxin Skandal, der jetzt klein geredet wird. Wir zahlen noch für unsere eigene Vergiftung.Hier muß sich wirklich etwas drastisch ändern!<br /> <br /> Vielen Dank für den Schmunzellink von Ackermann und Merkel. Man könnte fast glauben, da ist was dran. ;-)<br /> <br /> Liebe Grüße, Katharina<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Liebe Katharina,<br /> <br /> <br /> ja, es muss sich sehr bald einiges ändern! Oder die derzeit noch Reierenden werden von den Entwicklungen überrollt. Was passiert, wenn die Staaten alle "Konkurs" anmelden müssen, weil sie die<br /> Zinsen für ihre Schulden nicht bezahlen können. Die USA sind ja bald so weit - sagt jedenfalls deren Finanzminister. Ich denke, das wird dann überhaupt nicht lustig.<br /> <br /> <br /> Sehr nachdenkliche Grüße, Kiat<br /> <br /> <br /> <br />
K
<br /> Liebe Kiat,<br /> <br /> das ist traurig und der Mann tut mir leid. Für seinen Mut, Kinder zu beschützen wird er nun auch noch angegriffen. Meiner Ansicht nach, trägt Mappus die Schuld für dieses Desaster. Sollte er<br /> tatsächlich im März gewählt werden, verstehe ich die Welt nicht mehr. Die Wahlkämpfe sind schon in vollem Gange, siehe Linkspartei. Nie wird sie irgendwo erwähnt aber kurz vor Wahlen werden Lügen<br /> in die Welt gesetzt, nur um zu punkten. Hoffentlich sind die Wähler in BW nicht so blöd, dies zu glauben. CDU, CSU, FDP, SPD und die Grünen haben Angst vor der Linken. Das sagt doch schon einiges<br /> aus. Schlimm, wenn man Wahlen nur noch mit Lügen gewinnen kann.<br /> <br /> Liebe Grüße, Katharina<br /> <br /> <br />
Antworten
K
<br /> <br /> Liebe Katharina,<br /> <br /> <br /> das bisherige Leben des Herrn Wagner ist zerstört. Er istzwar noch am Leben, aber jetzt ein Pflegefall. Schlimmer noch sind die Reaktionen des Staates: der Versuch, aus dem Opfer der brutalen<br /> Staatsgewalt ein Opfer zu machen, ist menschen verachtend. Nur um ein zum Scheitern verurteiltes Monsterprojekt durchzupeitschen. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der heutigen Deutschen<br /> Bahn wird dieses Projekt so schnell nicht laufen. Grund: Wenn ich hier sehe, dass nach der Erweiterung des S-Bahn-Netzes in Mittelfranken die S-Bahnzüge immer noch nicht reibungslos laufen, wie<br /> soll diese Firma Deutsche Bahn ein Riesenprojekt wie S21 stemmen? Arme Stuttgarter! Es wird ein Riesenfiasko geben. Und die Natur wirde sich rächen!<br /> <br /> <br /> Was den Umgang der Mainstreampresse mit den Linken angeht, es ist absolut lächerlich, wenn einer Vorsitzenden der Linken das Denken verboten wird. Was hat den Gesine Lötzsch gesagt? In den<br /> Artikeln wird das nicht zitiert! Da wird nur wie am Stammtisch gebrüllt: Die Lötzsch ist eine Kommunistin!<br /> <br /> <br /> Na und? Darf sie nicht ihre Meinung frei äußern? Diese Reaktionen zeigt doch. wie empfindlich dieses System reagiert. Und die alten Männer in der SPD haben jetzt eine Ausrede, eine Ablösung von<br /> Merkel zu verhindern. Leider ist es doch so, dass die derzeitige SPD zum Regieren getragen werden muss. So leicht wurde es den Schwarzen noch nie gemacht. Wenn Äußerungen von Lötzsch gleich zu<br /> Morddrohungen gegen sie führen, dann stimmt etwas nicht in dieser Republik!<br /> <br /> <br /> Sehr nachdenkliche Grüße, Kiat<br /> <br /> <br /> P.S.: Zum Schmunzeln ein "Gespräch" Ackermann mit Merkel ...<br /> <br /> <br /> <br />