Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
In meinem Artikel "Stuttgart S21 - Wie geht es weiter?" vertrat ich die Meinung, dass nur eine reelle Kostenanalyse der Kalkulationen der Bahn das Projekt stoppen könne. Eben weil die Kosten bereits die oberste Grenze von 4,5 Milliarden Euronen überschritten.
Da hat mir Pat einen Link auf einen hochinteressanten Artikel in der Frankfurter Rundschau geschickt - vielen Dank an Pat! Worum geht es? Die Privatbahnen werden klagen - gegen die Bahn! Genau genommen geht es um Paragraph 11 des Eisenbahngesetzes, da steht im Absatz (1):
"Beabsichtigt ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen die dauernde Einstellung des Betriebes einer Strecke, eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs oder die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer Strecke, so hat es dies bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei hat es darzulegen, daß ihm der Betrieb der Infrastruktureinrichtung nicht mehr zugemutet werden kann und Verhandlungen mit Dritten, denen ein Angebot für die Übernahme der Infrastruktureinrichtung durch Verkauf oder Verpachtung zu in diesem Bereich üblichen Bedingungen gemacht wurde, erfolglos geblieben sind. Bei den Übernahmeangeboten an Dritte sind Vorleistungen angemessen zu berücksichtigen."
Und dieser Absatz trifft genau auf das Projekt S21 zu:
Die juristische Lage dürfte glasklar sein. Das sagt jedenfalls Jurist Alexander Kirfel, ein Bahnexperte, der in Berlin das Netzwerk Privatbahnen leitet, das 30 Güerbahnen vertritt: "Die Rechtslage ist eindeutig."
Ja, da frage ich mich, was sind das für Manager bei der Deutschen Bahn, wenn sie nicht einmal das AEG - das Allgemeine Eisenbahngesetz - kennen? Jeder Häuslebauer prüft vorher oder lässt prüfen, ob sein geplantes Häuschen auch genehmigt wird oder ob rechtliche Gründe dagegen stehen.
Aber die Manager der Bahn leiden offensichtlich an Megalomanie und meinen, sie könnten sich über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen. Sollten die Gerichte einer Klage stattgeben und die Bahn dazu zwingen, Teile der oberirdischen Gleisanlage an Privatbahnen zu verpachten oder zu verkaufen, dann kann die Bahn die Planungen für den geplanten Stadtteil einstampfen. Und das ist gut so!
Deshalb hat es die Deutsche Bahn ja so eilig, Fakten zu schaffen, um dann der Öffentlichkeit gegenüber zu behaupten: "Wir können das Projekt nicht mehr stoppen, weil wir schon so viel investiert haben!" Eigentlich müssten die Verantwortlichen der Deutschen Bahn von selbst das gesamte Projekt unterbrechen, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt!
Wenn die Deutsche Bahn trotz angesichts einer juristischen Niederlage trotzdem weiterbaut, dann verbrennt sie immense Summen von Steuergeldern!
Quelle: Frankfurter Rundschau Klage gegen Stuttgart 21