Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
Natürlich nicht - Zwangsarbeit gibt es nicht in Deutschland! Laut Grundgesetz Artikel 12 darf kein deutscher Bürger zur Zwangsarbeit gezwungen werden! Damit dürfte ja die obige Frage beantwortet sein. Zwangsarbeit gibt es nicht in Deutschland - weder vor noch nach Weihnachten.
Und was hält die Europäische Menschenrechtskonvention von Zwangsarbeit? Schauen wir doch in den Artikel 4 der Menschenrechtskonvention. Ja, auch da gilt eindeutig, dass niemand zu Zwangsarbeit gezwungen werden darf! Alles klar! Wirklich?
Da hat mir Lady einen Link - vielen Dank! - geschickt, da werden aber Menschen zu unbezahlter Arbeit gezwungen. Nein, so etwas gibt es nicht in Deutschland? Doch das gibt es:
Die Mitwirkenden sind:
Amazon sucht in der Vorweihnachtszeit billige - am besten kostenlose - Arbeitskräfte. Also haben sich Amazon und die Arbeitsagenturen und Jovcenter gesucht und gefunden.
Die Erwerbslosen werden in Gruppen bis zu 90 Leuten zusammengetrieben - zu einer "Informationsverstaltung" im Firmengelände von Amazon in Werne. Und damit die Erwerbslosen nicht alleine sind, sind Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen auch dabei.
Ja, da wird nämlich den Arbeitslosen eröffnet, dass sie die ersten zwei Wochen ein Praktikum absolvieren müssen - natürlich unbezahlt! Und wer sich weigert, dem drohen die Jobcenter gleich mit Sanktionen - bis hin zur kompletten Leistungsstreichung! Und nicht genug damit:
Und wer die zweiwöchige Probezeit überstanden hat und eingestellt wird, der darf 38,5 Stunden in der Woche für Amazon arbeiten, bezahlt werden ihm jedoch nur 35 Stunden! Wer jedoch vorher keine staatlichen Leistungen bezog, der wird auch eingestellt, jedoch ab der ersten Arbeitsstunde bezahlt!
Quelle: PR-SOZIAL Abzocker des Tages: Amazon – Hunderte von Erwerbslosen müssen umsonst arbeiten
Ja, es wird doch Zeit, uns Artikel 12 des Grundgesetzes anzusehen:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Absatz 3 ist doch eindeutig! Wer bei dieser Aktion sich weigern sollte, wird von den Jobcentern gezwungen - durch Androhung von Sanktionen! Und da Erwerbslose kaum finanzielle Rücklagen haben, müssen sie wohl oder übel umsonst für Amazon arbeiten. Oder sie müssen verhungern oder betteln oder ... Also wenn das nicht Zwangsarbeit ist!
Zur Sicherheit schauen wir in die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 4:
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Auch hier können wir die Worte drehen und wenden, was da bei der Kooperation zwischen Amazon und den Jobcentern abläuft, ist Zwangsarbeit!
Tja, da frage ich mich, wer ist dafür verantwortlich? Natürlich diejenigen Abgeordneten im Bundestag, die solche Gesetze bestimmt haben! Wie lange gibt es diese Gesetze? Seit Hartz IV - also seit 1. Januar 2005! Das bedeutet doch, dass dieses Deutschland nicht nur jahrelang gegen das eigene Grundgesetz verstößt, sondern auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention!
Und ich frage mich, wieso haben dagegen nicht Parteien geklagt? Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg? Zeit genug hatten sie dafür!
Was man über Hartz IV wissen sollte
Amazon.de Leipzig MDR Sachsenspiegel