Eine Mitarbeiterin bittet ihren Bürgermeister um ein Vier-Augen-Gespräch. Grund: Sie wurde von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt. Er soll seine Mitarbeiterin "in grober Form mit sexuellen Handlungen belästigt" haben.
Weitere Frauen bestätigen dies. Was macht der Bürgermeister? Er kündigt diesem Mitarbeiter. Eine Strafanzeige gibt es nicht. Überhaupt, mit diesem Mitarbeiter ist es schon seltsam: einmal ist er bei der Gemeinde geringfügig angestellt. "Richtig" angestellt ist er bei einem Kommunalunternehmen, bei dem die Gemeinde beteiligt ist. Das sind halt so Konstruktionen, die sich ergeben, wenn kommunale Aufgaben verlagert werden.
Als der kommunale Verband über die Vorwürfe erfuhr, stellte er den Mitarbeiter frei. Kündigen war unmöglich. Grund: Eben dieser Mitarbeiter war allein Personalrat. Hmm, eine "saubere" Kombination!
Also wurde das Verwaltungsreicht eingeschaltet. Kurz vor der ersten Verhandlung wurde diese abgesetzt. Die Kommune will diese Affäre möglichst ohne Öffentlichkeit aus der Welt schaffen. Begründung: Eben dieser Mitarbeiter habe für die Gemeinde viel geleistet. Als ob das sexuelle Belästigung entschuldigen könne. Aber trotzdfem wird versucht, diesen Vorfall unter den berühmten Teppich zu kehren.
Quelle: FLZ vom 23.03.2010
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