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Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.

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Cross Border Leasing und Gerichte

Markus Wilhelm, Publizist, bekam vertrauliche Unterlagen zugesteckt. Darin standen Vereinbarungen zwischen der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) und US-Investoren, die auf jeden Fall geheim bleiben sollten. Wilhelm aber veröffentlichte diese pikanten Details auf seiner Homepage. Tja, CBL grassierte offenbar auch in Österreich.

Das hat der Tiwag überhaupt nicht gefallen, zumal die Tiwag wegen der globalen Finanzkrise über 100 Millionen EUR für zusätzliche Sicherheiten leisten musste. Und dieser "böse" Wilhelm nannte auch beteiligte Berater und deren Honorare. Und gerade letztere sollten auf jeden Fall geheim bleiben!

Die Tiwag klagte, letztendlich siegte Wilhelm. Zuletzt beim Oberlandesgericht Innsbruck. Das Gericht entschied u. a.: "Die Interessen des Beklagten, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Verträge zu informieren, überwiegen jene der Klägerin an der Geheimhaltung deutlich." Ferner führt das Gericht aus, dass mit diesen Verträgen über das öffentliche Gut "Wasser" disponiert wird, "wobei deren Folgen aus heutiger Sicht keinesfalls zur Gänze absehbar sind."

So urteilt ein Gericht in Österreich. Anders dagegen im deutschen Nürnberg: Der Stadtkämmerer will auf keinen Fall Details der CBL-Verträge veröffentlichen. Peter Loew hatte Strafanzeige wegen Untreue gegen den Oberbürgermeister, den Stadtrat und Beratern gestellt. Aber wie in Nürnberg nicht anders zu erwarten, hat die Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt.

Schon seltsam, Österreich und Deutschland, beide EU-Staaten, aber trotzdem eine unterschiedliche Rechtsauffassung und -sprechung.


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