5. März 2009
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21:31
Anfang der 1990-er war CPL, Cross-Border-Leasing, das vermeintliche Geschäft für deutsche Kommunen. War es das wirklich? Viele Stadtkämmerer von einst wünschen sich heute, sie hätten dabei nie mitgemacht.
Harald Weinberg von der Partei Die Linke meint:
"Mit Cross-Border-Leasing hat der heutige Oberbürgermeister Maly damals als Kämmerer Klärwerk, Kanalnetz und Straßenbahnen an US-Firmen verzockt. Durch langfristige Mietverträge wurden diese für 99 Jahre Eigentümer, um dann das kommunale Eigentum wieder an den Eigentümer die Stadt Nürnberg zurück zu vermieten. Jedes Kind spürt das Unseriöse eines solchen Geschäfts. Aber Maly sagte damals: Das Risiko halte ich für so gering, dass man es eingehen kann."
Ja, es ist wirklich so: In den USA wird ein langfristiger Leasingvertrag als Eigentumsübergang betrachtet. Daraus konnten die US-Investoren ein Anrecht auf Steuererstattung konstruieren, jedenfalls bis Ende 2003. Dann schloss die USA diese Lücke. Kurios bleibt die Frage: Wem gehört denn nun z. B. die Kanalisation? Die jeweilige deutsche Kommune meint, nach wie vor uns! Wenn sie sich da nicht täuscht. Nach US-Recht haben die Investoren die Kanalisation langfristig geleast, sind damit dessen Eigentum.
Überhaupt, die Verträge. Meistens 1.000 und mehr Seiten stark. Deutsche Anwälte haben da kaum eine Chance, da braucht es Spezialisten aus den USA. Gerichtsstandort ist in den meisten Fällen New York.
Es ist unglaublich, was da deutsche Städte unterschrieben haben:
Nehmen wir als Beispiel die Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR). Diese Firma gehört über den Regionalverband Ruhr allen Ruhrstädten. 2003 hat die AGR eine Müllverbrennungsanlage an einen Treuhänder (Trust) der amerikanischen KeyBank aus Ohio langfristig verleast und gleich wieder zurückgeleast. Das Volumen des Deals lag bei über 300 Mio. Euro. Das Geld für den jahrzehntelangen Leasingvertrag zahlte die KeyBank auf einen Schlag vorab. Den Großteil der Millionen reichte sie direkt an die Landesbank Baden-Württemberg und die NordLB weiter. Die beiden Landesbanken bezahlen seither die Mietraten der AGR an den Trust. Abgesichert wurde das Geschäft vom Versicherungskonzern MBIA. Ein auf den ersten Blick sicheres Geschäft.
Aber: Doch das Risiko steht im Kleingedruckten. Darin haben sich die AGR und der Regionalverband Ruhr verpflichtet, alle Gefahren des Geschäfts zu übernehmen, wenn innerhalb von fast 30 Jahren einer der Versicherer in Schwierigkeiten gerät. Und genau das ist passiert. Die MBIA hat ihr einst gutes Rating verloren. Genauso wie der Versicherer AIG, der viele andere Cross-Border-Geschäfte abgesichert hat.
Jetzt ist die Kacke buchstäblich am Dampfen. Die Bevollmächtigten der deutschen Kommunen, die solche Verträge unterschrieben haben, waren wohl allesamt mit dem Klammerbeutel gepudert!
Allein Wuppertal, das 1999 seine Müllverbrennungsanlage an einen US-Treuhänder verleaste, muss im schlimmsten Fall mit einer Strafzahlung von bis zu 500 Mio. Dollar rechnen, wie aus den entsprechenden Cross-Border-Verträgen hervorgeht.
Insgesamt ein sehr mieses Geschäft für die Kommunen. Wer aber trägt das Risiko und wer muss es ausbaden? Richtig, die Steuerzahler!
Wenn die insgesamt geschlossenen 160 CBL-Verträgen berücksichtigt werden, dann ergeben sich daraus astronomische Milliardenbeträge, für die die deutschen Kommnunen gerade stehen müssen! Ob der frühere Kämmerer und heutige Oberbürgermeister Maly noch ruhig schlafen kann?
WELT Online
Handelsblatt
NN
Harald Weinberg von der Partei Die Linke meint:
"Mit Cross-Border-Leasing hat der heutige Oberbürgermeister Maly damals als Kämmerer Klärwerk, Kanalnetz und Straßenbahnen an US-Firmen verzockt. Durch langfristige Mietverträge wurden diese für 99 Jahre Eigentümer, um dann das kommunale Eigentum wieder an den Eigentümer die Stadt Nürnberg zurück zu vermieten. Jedes Kind spürt das Unseriöse eines solchen Geschäfts. Aber Maly sagte damals: Das Risiko halte ich für so gering, dass man es eingehen kann."
Ja, es ist wirklich so: In den USA wird ein langfristiger Leasingvertrag als Eigentumsübergang betrachtet. Daraus konnten die US-Investoren ein Anrecht auf Steuererstattung konstruieren, jedenfalls bis Ende 2003. Dann schloss die USA diese Lücke. Kurios bleibt die Frage: Wem gehört denn nun z. B. die Kanalisation? Die jeweilige deutsche Kommune meint, nach wie vor uns! Wenn sie sich da nicht täuscht. Nach US-Recht haben die Investoren die Kanalisation langfristig geleast, sind damit dessen Eigentum.
Überhaupt, die Verträge. Meistens 1.000 und mehr Seiten stark. Deutsche Anwälte haben da kaum eine Chance, da braucht es Spezialisten aus den USA. Gerichtsstandort ist in den meisten Fällen New York.
Es ist unglaublich, was da deutsche Städte unterschrieben haben:
Nehmen wir als Beispiel die Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR). Diese Firma gehört über den Regionalverband Ruhr allen Ruhrstädten. 2003 hat die AGR eine Müllverbrennungsanlage an einen Treuhänder (Trust) der amerikanischen KeyBank aus Ohio langfristig verleast und gleich wieder zurückgeleast. Das Volumen des Deals lag bei über 300 Mio. Euro. Das Geld für den jahrzehntelangen Leasingvertrag zahlte die KeyBank auf einen Schlag vorab. Den Großteil der Millionen reichte sie direkt an die Landesbank Baden-Württemberg und die NordLB weiter. Die beiden Landesbanken bezahlen seither die Mietraten der AGR an den Trust. Abgesichert wurde das Geschäft vom Versicherungskonzern MBIA. Ein auf den ersten Blick sicheres Geschäft.
Aber: Doch das Risiko steht im Kleingedruckten. Darin haben sich die AGR und der Regionalverband Ruhr verpflichtet, alle Gefahren des Geschäfts zu übernehmen, wenn innerhalb von fast 30 Jahren einer der Versicherer in Schwierigkeiten gerät. Und genau das ist passiert. Die MBIA hat ihr einst gutes Rating verloren. Genauso wie der Versicherer AIG, der viele andere Cross-Border-Geschäfte abgesichert hat.
Jetzt ist die Kacke buchstäblich am Dampfen. Die Bevollmächtigten der deutschen Kommunen, die solche Verträge unterschrieben haben, waren wohl allesamt mit dem Klammerbeutel gepudert!
Allein Wuppertal, das 1999 seine Müllverbrennungsanlage an einen US-Treuhänder verleaste, muss im schlimmsten Fall mit einer Strafzahlung von bis zu 500 Mio. Dollar rechnen, wie aus den entsprechenden Cross-Border-Verträgen hervorgeht.
Insgesamt ein sehr mieses Geschäft für die Kommunen. Wer aber trägt das Risiko und wer muss es ausbaden? Richtig, die Steuerzahler!
Wenn die insgesamt geschlossenen 160 CBL-Verträgen berücksichtigt werden, dann ergeben sich daraus astronomische Milliardenbeträge, für die die deutschen Kommnunen gerade stehen müssen! Ob der frühere Kämmerer und heutige Oberbürgermeister Maly noch ruhig schlafen kann?
Informationsquellen:
Bayerischer RundfunkWELT Online
Handelsblatt
NN
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