3. November 2008
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22:53
Deutschlands reichste Frau, Susanne Klatten, tappte offenbar bereits im Januar dieses Jahres in eine Falle. Sie traf sich mit einem Mann in Luxus-Hotels, wusste jedoch nicht, dass dessen Komplize vom Zimmer nebenan Fotos und Filme aufnahm. Das Duo erpresste die vielfache Milliardärin und es sollen einige Millionen EUR geflossen sein. Das Duo wollte immer mehr, da schritt Frau Klatten zur Strafanzeige, verständlicherweise. Sofort wurde ein europäischer Strafbefehl ausgestellt, eine Sonderkommission eingesetzt, nach den beiden gefahndet und die wurden bereits im Juni festgenommen.
Als ich dagegen über einen Monat lang immer gegen halb vier Uhr früh angeklingelt wurde und ein Perverser mir seine dämlichen Sexphantasien in den Hörer geflüstert und gestöhnt hatte, habe ich auch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Einmal war dieser Mensch so blöd, dass er die Anzeige seiner Handynummer nicht unterdrückt hat.
Ich habe am folgenden Tag diese Nummer angerufen, es meldete sich ein Wachdienst in Crailsheim. Also handelte es sich um ein Firmenhandy. Ich informierte die Staatsanwaltschaft darüber und harrte der Dinge.
Sechs Wochen später erhielt ich ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt worden war. Grund: Der Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Seltsame an diesem Schreiben war, dass es bereits zwei Tage nach dem Eingang meines Strafantrags ausgedruckt worden war. Ich rief eine Rechtspflegerin an, und die erzählte mir, dass das immer so gemacht werde: Also nach Eingang des Strafantrags wird gleich mal ein Standardschreiben mit Einstellung des Verfahrens ausgedruckt und auf Wiedervorlage gelegt und sechs Wochen später versandt.
Und das auch in meinem Fall. Für mich nicht nachvollziehbar. Denn wenn der Besitzer des Handys ein Wachdienst ist, dann wird es wohl einen Schichtplan geben, aus dem ersichtlich ist, wer an dem bewussten Tag eben dieses Handy herumgetragen hat. Also müsste doch die Ermittlung des Anrufers ein Klacks sein. Aber offenbar war bei der Staatsanwaltschaft niemand an der Ermittlung interessiert. Ich bin ja nur eine kleine Schamanin und keine Milliardärin.
Die Gesetze der deutschen Mehrklassenjustiz basieren ja auf dem römischen Recht und wie sagten die alten Römer: QUOD LICET JOVI, NON LICET BOVI (Was Jupiter erlaubt ist, steht dem Ochsen noch lang nicht zu).
Als ich dagegen über einen Monat lang immer gegen halb vier Uhr früh angeklingelt wurde und ein Perverser mir seine dämlichen Sexphantasien in den Hörer geflüstert und gestöhnt hatte, habe ich auch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Einmal war dieser Mensch so blöd, dass er die Anzeige seiner Handynummer nicht unterdrückt hat.
Ich habe am folgenden Tag diese Nummer angerufen, es meldete sich ein Wachdienst in Crailsheim. Also handelte es sich um ein Firmenhandy. Ich informierte die Staatsanwaltschaft darüber und harrte der Dinge.
Sechs Wochen später erhielt ich ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt worden war. Grund: Der Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Seltsame an diesem Schreiben war, dass es bereits zwei Tage nach dem Eingang meines Strafantrags ausgedruckt worden war. Ich rief eine Rechtspflegerin an, und die erzählte mir, dass das immer so gemacht werde: Also nach Eingang des Strafantrags wird gleich mal ein Standardschreiben mit Einstellung des Verfahrens ausgedruckt und auf Wiedervorlage gelegt und sechs Wochen später versandt.
Und das auch in meinem Fall. Für mich nicht nachvollziehbar. Denn wenn der Besitzer des Handys ein Wachdienst ist, dann wird es wohl einen Schichtplan geben, aus dem ersichtlich ist, wer an dem bewussten Tag eben dieses Handy herumgetragen hat. Also müsste doch die Ermittlung des Anrufers ein Klacks sein. Aber offenbar war bei der Staatsanwaltschaft niemand an der Ermittlung interessiert. Ich bin ja nur eine kleine Schamanin und keine Milliardärin.
Die Gesetze der deutschen Mehrklassenjustiz basieren ja auf dem römischen Recht und wie sagten die alten Römer: QUOD LICET JOVI, NON LICET BOVI (Was Jupiter erlaubt ist, steht dem Ochsen noch lang nicht zu).
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