Düsseldorf, 19. August 1738, Gerresheim, Gallberg. Helena Curtens, nur sechzehn Jahre alt und Agnes Olmans, 47 Jahre alt, wurden der "Teufelsbuhlschaft" - also des Geschlechtsverkehrs mit dem Teufel, zur Anzeige gebracht von der Nachbarin Agnes Olmans - bezichtigt und lebendig verbrannt, weil sie angeblich Hexen sind!
Der Richter Johann Weyrich ermittelte 18 Monate und fällte dann dieses grausame Urteil! Vollstreckt wurde es vom Henker Sigismund Schwarz. Das gemeine Volk schaute bei der Verbrennung zu. Sigismund Schwarz sah in der Verbrennung ein erzieherisches Exempel, um die Bevölkerung vor Hexerei zu warnen. Er rief der Masse zu: "Diese beiden Frauen sind der Teufelsbuhlschaft und Götteslästerei schuldig!" Die Masse johlte.
Erinnern wir uns, damals im 18. Jahrhundert zog schon die Zeit der Aufklärung durch Städte und Dörfer - nur im Dörfchen Gerresheim herrschte immer noch tiefstes Mittelalter. Ich kenne hier in der Nähe auch ein Dorf, in dem noch tiefstes Mittelalter herrscht. Erst am letzten Dienstag gab es eine Bürgerversammlung in der Dorfwirtschaft. Ich konnte wieder nicht teilnehmen. Grund: Der Wirt hat mit Hausverbot erteilt - angeblich wegen meines Buches und weil ich eine Hexe sei! Unglaublich, aber wahr!
Ich schrieb einst an den Bürgermeister. Er antwortete, während er die Versammlung leite, habe er das Hausrecht, ich könne teilnehmen. Sobald er die Versammlung beende, gehe das Hausrecht an den Wirt über. Dann müsse ich gehen.
Was schließe ich daraus? Auch der Bürgermeister hält es für richtig, dass ein Wirt mich öffentlich der Hexerei bezichtigt und mir deshalb Hausverbot ausspricht. In der Vergangenheit wurde mir nicht nur zur Bürgerversammlung der Zutritt verwehrt, sondern auch an der Wahl des Ortvorstehers konnte ich nicht teilnehmen. Ergo: Diese Wahl ist wohl ungültig!
Fazit: Eine undemokratische Gemeinde!
Ich wandte mich an die Wahlaufsicht im zuständigen Landratsamt. Der Wahlbeauftragte wand sich wie ein Aal - passiert ist nichts! Fazit: Ein undemokratisches Landratsamt. Mal abwarten, was die Regierung von Mittelfranken dazu sagt.
Aber zurück nach Düsseldorf von heute: Seit 1970 gibt es in Gerresheim an der früheren Hinrichtungsstätte einen Brunnen und erst 1989 wurde ein Denkmal für die verbrannten Frauen errichtet. Jetzt - nach 273 Jahren muss sich die Düsseldorfer Stadtverwaltung mit der Hexenverbrennung beschäftigen! Wie denn das?
Da gibt es den Andreas Vogt, er stellte einen Antrag beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Zweck: Die beiden angeblichen Hexen sollen öffentlich rehabilitiert werden. Wer nun meint, dieser Antrag werde sofort realisiert, er irrt. Vielmehr gibt es einen Gegenantrag, der die Rehabilitierung verhindern soll! Motto: "Was Recht war, muss auch Recht bleiben!"
Unglaublich, aber wahr! Das erinnert mich an einen Vorfall in einem Kindergarten im Landkreis Ansbach - wieder, sic! - Mittelfranken: Da sollte das Buch "Die kleine Hexe" angeschafft werden, um daraus den Kindern vorzulesen. Ein fundamentalistischer Christ schimpfte in einem Leserbrief ganz heftig dagegen, sein Text gipfelte in der Behauptung resp. Forderung: "Hexen sind nicht gut, Hexen müssen brennen!"
Und die Lokalzeitung entblödete sich nicht, diesen Leserbrief - meiner bescheidenen Meinung nach ein Aufruf zum Landfriedensbruch! - zu veröffentlichen.
Es gibt augenscheinlich noch einige Menschen, die im 21. Jahrhundert noch nicht angekommen sind.
Quellen:
- wz-newsline.de Hexen-Urteil steht am Pranger
- express.de Hexenurteil wird nach 273 Jahren angefochten
Die Kleine Hexe - Walpurgisnacht (Mala carodejnice)
Karnelval Gerresheim 2011 Düsseldorf