Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil die Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist! Das sage nicht ich, eine kleine Schamanin, sondern vor allem der Bundesfinanzhof, er hatte in diesem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer - also die Einheitswerte - noch realsitisch sind.
Genau genommen stammen die für die Berechnung herangezogenen Grundlagen aus dem Jahr 1935! Jedenfalls für Grundstücke aus dem früheren Westdeutschland - für Grundstücke in der früheren DDR gelten andere Grundlagen.
2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.
Quelle: Verbraucherpapst.de Grundsteuer Verfassungswidrig? Bis zum 31.12.2011 Widerspruch einlegen!
Der Verbraucherpapst empfiehlt: "Wer von einer möglichen Reform des Grundsteuergesetzes profitieren möchte, sollte in jedem Fall einen Widerspruch gegen seinen Grundsteuerbescheid einlegen. Hierfür benötigt man kein Formular – es reicht ein formloses Schreiben, das man als Antrag auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides im zuständigen Finanzamt einreicht. Sehr wahrscheinlich wird das Finanzamt diesen Antrag ablehnen. Daraufhin sollte man gegen diese Ablehnung wiederum fristgerecht schriftlich Einspruch einlegen, damit die Ablehnung nicht rechtskräftig wird."
Ich habe gleich bei dem für mich zuständigen Finanzamt angerufen, und mir das bestätigen lassen, ja ich muss Widerspruch einlegen, die sehr freundliche Sachbearbeiterin wusste schon Bescheid. Dann habe ich meinen formlosen Widerspruch gefaxt! Damit ich auf der sicheren Seite bin. Ich empfehle das allen, die zur Zahlung von Grundsteuer verpflichtet sind.