20. September 2009
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Erinnern wir uns: Ein Bäcker testete den Brotaufstrich "Hirtenfladen" und wurde fristlos gekündigt. Begründung: Diebstahl.
Tatort: Großbäckerei Westermann in Bergkamen, Sommer 2008. Der Bäcker ging vor das Arbeitsgericht und gewann, mehr aus formalen Gründen. Als ich das seinerzeit gelesen hatte, flogen mir die Socken weg, aus Wut.
Und als ich vom "Hirtenfladen" las, musste ich lachen. Vielleicht hängt das auch mit meiner Kindheit in der mongolischen Steppe zusammen, jedenfalls bei "Fladen" denke ich an Dung, den die Tiere produzieren. Ob die Marketingabteilung dieser Großbäckerei einen Analerotiker beschäftigt, der sich solche Namen ausdenkt?
Der Fall ging in die zweite Instanz. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigt, dass die fristlose Kündigung wirklich nicht rechtens war, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Kündigung musste der Arbeitgeber zurücknehmen. Der Bäcker will weiter dort arbeiten, das Unternehmen wünscht jedoch eine Trennung: "Das Vertrauensverhältnis ist gestört!"
Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes finde ich als einen kleinen Lichtblick angesichts der vielen Urteile von Arbeitsgerichten, die in der Vergangenheit sehr arbeitgeberfreundlich waren.
In Frankreich gibt es mehr arbeitnehmerfreundliche Urteile, da kann der Arbeitgeber wegen Lappalien nicht so leicht kündigen. Richtig so! Und die Gekündigten erhalten von der Bevölkerung auch viel mehr Solidarität! Da sollten die Deutschen davon lernen!
Tatort: Großbäckerei Westermann in Bergkamen, Sommer 2008. Der Bäcker ging vor das Arbeitsgericht und gewann, mehr aus formalen Gründen. Als ich das seinerzeit gelesen hatte, flogen mir die Socken weg, aus Wut.
Und als ich vom "Hirtenfladen" las, musste ich lachen. Vielleicht hängt das auch mit meiner Kindheit in der mongolischen Steppe zusammen, jedenfalls bei "Fladen" denke ich an Dung, den die Tiere produzieren. Ob die Marketingabteilung dieser Großbäckerei einen Analerotiker beschäftigt, der sich solche Namen ausdenkt?
Der Fall ging in die zweite Instanz. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigt, dass die fristlose Kündigung wirklich nicht rechtens war, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Kündigung musste der Arbeitgeber zurücknehmen. Der Bäcker will weiter dort arbeiten, das Unternehmen wünscht jedoch eine Trennung: "Das Vertrauensverhältnis ist gestört!"
Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes finde ich als einen kleinen Lichtblick angesichts der vielen Urteile von Arbeitsgerichten, die in der Vergangenheit sehr arbeitgeberfreundlich waren.
In Frankreich gibt es mehr arbeitnehmerfreundliche Urteile, da kann der Arbeitgeber wegen Lappalien nicht so leicht kündigen. Richtig so! Und die Gekündigten erhalten von der Bevölkerung auch viel mehr Solidarität! Da sollten die Deutschen davon lernen!
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