11. Juni 2009
4
11
/06
/Juni
/2009
15:05
Seitdem einige Menschen wissen, dass ich ein Buch geschrieben habe, rufen Leute an, die mich um Rat fragen wollen. So auch heute vormittag: Da rief eine Frau an, sie wollte bei mir vorbeikommen, sie hätte da ein Angebot eines Literaturagenten. Ich sagte ihr, sie solle gleich vorschauen.
Kurz darauf kam sie angeschnauft: "Du, ich habe gegoogelt und eine Agentur gefunden, die wollten gleich mein gesamtes Manuskript haben und ein paar Tage später meldeten sie sich, sie schickten mir gleich per Email zwei Verträge! Ich bin ganz aufgeregt! Da, schau sie dir an."
Ich schaute mir die ausgedruckten "Verträge" an.
"Tja, das ist ja ein ganz besonderes Angebot! Bevor der einen Finger rührt, sollst Du ihm erst einen Auftrag für ein Korrektorat unterschreiben. Weißt Du, was das bedeutet?"
Sie schüttelte den Kopf.
"Also, Du sollst ihn beauftragen, dass er dein Werk korrigiert. Für jede Seite verlangt er 10 EUR. Wieviel Seiten hat dein Manuskript?"
"300 Seiten"
"Also, dann verlangt er von dir 3.000 EUR."
"Aber dann nimmt er meinen Text an!"
"Nö, davon steht da nichts. Der korrigiert nur, wahrscheinlich lässt er sein Rechtschreibprogramm drüberlaufen und kassiert dafür 3.000 EUR!"
"Aber da steht doch, dass er dann mit der Vermarktung beginnt!"
"Nö, schau mal genau hin! Du sollst einen weiteren Vertrag unterschreiben, dass Du ihm alle Urheberrechte für dein Werk für 25 Jahre überlassen sollst!"
"Ja, aber dann beginnt er mit der Vermarktung!"
"Aber Du hast keinen Einfluss mehr und Du hast auch nichts vereinbart, wieviel Honorar Du bekommst!"
"Wirklich?"
"Bestimmt! Da, schau mal in dieses Buch", und ich zeigte ihr ein Buch mit Standardverträgen für Autoren. "Da siehst Du, wie normalerweise ein Werkvertrag ausschaut. Bei dem Vertrag von diesem Typen steht nichts drin. Und außerdem, das Urheberrecht bleibt immer beim Autor. Und nach seinem Tod 70 Jahre lang bei den Erben. Bei einem Vertrag zwischen Verlag und Autor geht es stets nur um die Vervielfältigung und Vermarktung."
"Das glaube ich nicht!"
"Überleg doch mal. Was heißt, er beginnt mit der Vermarktung? In welchem Umfang? Wenn da nichts festgelegt ist, dann braucht er nur eine Kleinanzeige aufgeben, dann hat er schon mit der Vermarktung begonnen! Und wenn Du dann klagen solltest, hast Du schon verloren."
"Aber, aber ..."
"Nichts aber! Das ist ein richtiger Schüttelvertrag!"
"Was ist denn ein Schüttelvertrag?"
"Das ist ein Vertrag, da kannst Du nur bei soviel Frechheit den Kopf schütteln!"
"Woher weißt Du das alles?"
"Naja, ich habe halt die letzten Jahre so meine Erfahrungenn gemacht. Du glaubst ja gar nicht, was ich da so erlebt habe."
Sie wollte schon anfangen zu weinen. Da habe ich ihr einige Geschichten erzählt, die ich mit Verlagen, Agenturen und Lektoren selbst erlebt habe. Da ich das alles mit Humor nehme, lachte sie endlich mit. Und das ist ja wohl die Hauptsache.
Kurz darauf kam sie angeschnauft: "Du, ich habe gegoogelt und eine Agentur gefunden, die wollten gleich mein gesamtes Manuskript haben und ein paar Tage später meldeten sie sich, sie schickten mir gleich per Email zwei Verträge! Ich bin ganz aufgeregt! Da, schau sie dir an."
Ich schaute mir die ausgedruckten "Verträge" an.
"Tja, das ist ja ein ganz besonderes Angebot! Bevor der einen Finger rührt, sollst Du ihm erst einen Auftrag für ein Korrektorat unterschreiben. Weißt Du, was das bedeutet?"
Sie schüttelte den Kopf.
"Also, Du sollst ihn beauftragen, dass er dein Werk korrigiert. Für jede Seite verlangt er 10 EUR. Wieviel Seiten hat dein Manuskript?"
"300 Seiten"
"Also, dann verlangt er von dir 3.000 EUR."
"Aber dann nimmt er meinen Text an!"
"Nö, davon steht da nichts. Der korrigiert nur, wahrscheinlich lässt er sein Rechtschreibprogramm drüberlaufen und kassiert dafür 3.000 EUR!"
"Aber da steht doch, dass er dann mit der Vermarktung beginnt!"
"Nö, schau mal genau hin! Du sollst einen weiteren Vertrag unterschreiben, dass Du ihm alle Urheberrechte für dein Werk für 25 Jahre überlassen sollst!"
"Ja, aber dann beginnt er mit der Vermarktung!"
"Aber Du hast keinen Einfluss mehr und Du hast auch nichts vereinbart, wieviel Honorar Du bekommst!"
"Wirklich?"
"Bestimmt! Da, schau mal in dieses Buch", und ich zeigte ihr ein Buch mit Standardverträgen für Autoren. "Da siehst Du, wie normalerweise ein Werkvertrag ausschaut. Bei dem Vertrag von diesem Typen steht nichts drin. Und außerdem, das Urheberrecht bleibt immer beim Autor. Und nach seinem Tod 70 Jahre lang bei den Erben. Bei einem Vertrag zwischen Verlag und Autor geht es stets nur um die Vervielfältigung und Vermarktung."
"Das glaube ich nicht!"
"Überleg doch mal. Was heißt, er beginnt mit der Vermarktung? In welchem Umfang? Wenn da nichts festgelegt ist, dann braucht er nur eine Kleinanzeige aufgeben, dann hat er schon mit der Vermarktung begonnen! Und wenn Du dann klagen solltest, hast Du schon verloren."
"Aber, aber ..."
"Nichts aber! Das ist ein richtiger Schüttelvertrag!"
"Was ist denn ein Schüttelvertrag?"
"Das ist ein Vertrag, da kannst Du nur bei soviel Frechheit den Kopf schütteln!"
"Woher weißt Du das alles?"
"Naja, ich habe halt die letzten Jahre so meine Erfahrungenn gemacht. Du glaubst ja gar nicht, was ich da so erlebt habe."
Sie wollte schon anfangen zu weinen. Da habe ich ihr einige Geschichten erzählt, die ich mit Verlagen, Agenturen und Lektoren selbst erlebt habe. Da ich das alles mit Humor nehme, lachte sie endlich mit. Und das ist ja wohl die Hauptsache.
(C) Copyright 2004-2009 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.