Erinnern wir uns, Freiherr Karl-Theodor zu Guttenberg schrieb eine Doktorarbeit. die sich als Plagiat herausstellte. Das bestreitet niemand.
Blamiert ist nicht nur der freiherrliche Abschreiber, sondern auch die Universität Bayreuth. In der WELT ONLINE erschien der Artikel "Guttenbergs Angst vor der neuen Bayreuther Offenheit". Ich zitiere daraus:
"Der ehemalige Bundesminister der Verteidigung hat seine Dissertation in großen Teilen aus Collagen fremder Texte komponiert. Er hat die Gedanken anderer Autoren ohne Quellenangabe verwendet, er hat Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ohne Genehmigung einfließen lassen. Guttenberg hat also ein Plagiat verfasst statt einer eigenständigen Arbeit. Deshalb ist er von seinen öffentlichen Ämtern in Bundesregierung, Parlament und CSU zurückgetreten. Deshalb hat er seinen Doktortitel zurückgegeben. Offen ist allein noch eine Frage. Nämlich die, ob der Freiherr weitere Konsequenzen zu fürchten hat."
Aber Hallo, ein Freiherr darf abschreiben, braucht keine Quellen zu nennen, lässt den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags für sich arbeiten und gibt dessen Ergebnisse als seine eigenen aus! Was muss denn noch passieren? Darf ein prominenter Freiherr gegen das Urheberrecht verstoßen? Offensichtlich ja!
Derzeit soll die bayerische Justiz nach einer Möhlichkeit suchen, ein Ermittlungsverfahren gegen den Freiherrn einzustellen - wegen mangelnden Interesses. Ich zitiere wieder aus dem vorgenannten Artikel:
"Nach Informationen des „Spiegel“ sieht die bayrische Justiz die Sache eher restriktiv. Die Behörden suchten derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden, berichtete das Blatt."
Sollte gegen zu Guttenberg wirklich straffrei davonkommen, dann ist das blanker Hohn für all die Menschen, die schwer an ihrer Promotion gearbeitet haben resp. daran arbeiten!
Dass die deutsche Justiz bei nichtadeligen Menschen anders urteilt und den Grundsatz "in dubio pro reo" ignoriert, zeigt der Fall einer sechzehnjärigen Realschülerin, der die Schulleitung vorgeworfen hat, bei der Abschlussprüfung geschummelt zu haben. Die Schule warf dem Vater des Mädchens vor, er habe seiner Tochter die Lösungen für die Aüfgaben in Englisch, Deutsch und Mathematik "besorgt", schließlich habe er einen Generalschlüssel besessen. Der Vater wurde von diesem Verdacht freigesprochen. Dennoch war die Schulleitung überzeugt, das Mädchen habe abgeschrieben. Das Mädchen klagte - und verlor ...
Quellen:
Süddeutsche Zeitung: "Vater im Schulamt? Nützt nichts"
FOCUS ONLINE: "Schulamtsmitarbeiter half Tochter wohl beim Mogeln"
Die alten Römer hatten demnach schon recht, wenn sie schrieben: Quod licet jovi non licet bovi.