Da entscheidet die Stadt Ansbach, dass sie eine Stromzapfsäule im Stadtgebiet aufstellt. Der Einfachheit halber gleich neben dem Stadthaus.
Es ist eine schöne Zapfsäule geworden, die obere Hälfte in Grün, damit auch jeder gleich sieht, wie ökologisch das ist. Diese Säule war vorgesehen, dass Leute mit Elektrorollern und -mofas dahin fahren und ihr Vehikel aufladen können.
Nur, da gibt es ein kleines Problem: Die Stromzapfsäule steht in der Fußgängerzone, und da dürfen Vehikel mit einem Nummernschild nicht fahren. Und da stellt sich dann die Frage: WIe komme ich mit dem Elektroroller zur Stromzapfsäule?
Wer da die Stadtwerke anruft, erfährt, dass er eine Funkchipkarte kaufen und dann damit Strom tanken kann. Ja, und wie kommt der Kunde mit seinem Elektroroller zur Zapfsäule? Damit befassen sich die Stadtwerke nicht, sie sind nur für die Bereitstellung des Stroms zuständig. Im Zweifelsfall bei der Stadt anrufen. Nur, wer ist oder fühlt sich zuständig dafür.
Genau, das Straßenverkehrsamt natürlich! Nur, da gibt es die Auskunft, dass mit einem Fahrzeug mit Nummernschild nicht in der Fußgängerzone gefahren werden darf. Nur schieben ist erlaubt. Schließlich sagt der Volksmund: "Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt."
Ja, aber da gibt es die Ausnahmen für das Be- und Entladen?!
Warnend wird der amtliche Zeigefinger erhoben: "Wenn jemand sein Fahrzeug an der Stromsäule auflädt, dann ist das ein Ladevorgang, aber kein Beladevorgang! Schließlich wird ja der Elektroroller beim Aufladen mit Strom nicht schwerer!"
Also gibt es nur eins: Wer seinen Elektroroller unbedingt an der städischen Stromsäule aufladen will, muss eben seinen Roller zur Säule schieben und nach dem Aufladen wieder aus der Fu0gängerzone wegschieben. Oder er lädt wie gehabt seinen Roller zu Hause an der eigenen Steckdose ...
(C) Copyright 2004-2010 by Kiat Gorina, Windsbach. Alle Rechte vorbehalten.