Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
23. November 2011 3 23 /11 /November /2011 18:58

Irgendwie steckt da ein Timung dahinter: Erst verschwindet der überführte Plagiator zu Guttenberg nach Connecticut, dann taucht er in der Öffentlichkeit wieder auf - als Teilnehmer ein Podiumsdiskussion und passend dazu meldet die Staatsabwaltschaft Hof: Das Verfahren wurde eingestellt. Gegen eine Auflage.

In diesem Fall gegen Zahlung von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, in diesem Fall an die Deutsche Kinderkrebshilfe. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht das in §  153 a vor:

"(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

  1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
  2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,"

Worum ging es bei dem eingestellten Verfahren? Um ein strafrelevantes Delikt - um Verletzung des Urheberrechts. Also § 106 StGB, da steht einwandfrei:

"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Es steht außer Frage, dass zu Guttenberg ohne Wissen und damit ohne Einwilligung der Betroffenen Texte für seine Doktorarbeit verwendet hat. Er hat damit seine Doktorarbeit gefüllt, sich mit fremden Federn geschmückt und bekam für seine Promotionsschrift die höchste zu vergebende Benotung - summa cim laude!

So, und was steht in der Presserklärung der Hofer staatsanwaltschaft? Den Text finden wir hier.

Immerhin musste die Hofer Staatsanwaltschaft zugeben: "Aus der Dissertation konnten jedenfalls 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße herausgearbeitet werden." Also, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Dann stellt die Staatsanwaltschaft fest: "Das Urheberrecht schützt im Wesentlichen die Verwertungsrechte der Urheber, mithin deren wirtschaftliche Interessen. Vorliegend ist der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber aber nur marginal."

Ist es wirklich so? Ich denke nein! Beim Urheberrecht geht es nicht nur um die wirtschaftiche Verwertung, sondern es geht um geistiges Eigentum! Und wenn ein Verfasser der Doktorarbeit sogar bei der Einleitung fast wortgetreu einen Artikel einer Zeitung übernimmt, dann hat er die Idee des Redakteurs, also dessen geistiges Eigentum, geklaut.

Die Chinesen sehen solche Plagiatsfälle ja anders. Sie drehen die Geschichte um und behaupten: "Ja, weil ich den Schreiber sehr schätze, habe ich seine Worte gewählt!" Aber noch ist es ja nicht so weit, dass deutsche Gerichte nach chinesischem Recht rechtsprechen.

Und noch etwas in dieser Presseerklärung sticht mir ins Auge: "Auch hat der nicht vorbestrafte Beschuldigte selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen. Deshalb sind Gericht und Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zahlungsauflage von 20.000 € an eine gemeinnützige Organisation das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt."

Also, der Freiherr zahlt 20.000 Euro an die Staatskasse, und dann gibt es kein öffentliches Interesse mehr, die Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Ist das Gerechtigkeit? Oder durfte die Hofer Jusitiz nicht anders entscheiden. Ich denke letzteres. Ich halte diese Entscheidung für sehr fatal, damit verliert die Justiz ihre Glaubwürdigkeit. Da zahlt ein Beschuldigter eine für seine wirtschaftlichen Verhältnisse lächerlich geringe Summe und schon wird ein Strafverfahren eingestellt!

Und noch etwas fand ich in einem Artikel der WELT:

"Karl-Theodor zu Guttenbergs politische Zukunft hängt davon ab, ob seine Darstellung der Doktorarbeit so schlüssig wirkt wie der Vorwurf, der ihn das Amt gekostet hat. Nur wenn ihm dies nächste Woche in seinem Buch gelingt, sind Guttenbergs Aussagen zur sonstigen Weltlage politisch relevant."

Was soll das heißen? Droht uns ein "Buch" des entgelten Freiherrn? Da wird ihm eine Hauptverhandlung erspart und damit ein "Auftritt" vor Gericht als Angeklagter. Aber er darf zu den Vorwürfen gegen seine Person in einem "Buch" Stellung beziehen?!

Sollte sich diese Andeutung der WELT mit diesem "Buch" bewahrheiten, dann erleben wir wieder einmal ein Possenspiel besonderer Güte Ja, dieses Buch gibt es! Es trägt den Titel "Vorerst gescheitert" und enthält "Karl-Theodor zu Guttenberg im Gespräch mit Giovanni di Lorenzo" - dem Chefredakteur der ZEIT. Also, ich fasse es nicht! Wenn ich nicht schon längst mein Abonnement der ZEIT gekündigt hätte, dies wäre ein für mich sehr überzeugender Grund gewesen!

Ich sage nur: Welch ein Timung.


Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

T
Was da passiert, ist eine Riesenschweinerei! Dieser Adel kann sich einfach freikaufen! Also, in welchen Zeiten leben wir denn? Das ist ja wie im schlimmsten Mittelalter!
Antworten
K
<br /> <br /> Da stimme ich dir voll zu! Das ist wirklich allertiefstes Mittelalter, was hier in Bayern abläuft! Da kann sich der Freiherr einfach freiaufen. Das ist eine Schande für diese Justiz. Von<br /> Gerechtigkeit weit und breit keine Spur!<br /> <br /> <br /> <br />
J
Noch ne Kleinigkeit:<br /> bei der Tagesschau kann man abstimmen, ob man den nochmal in der Politik haben möchte.<br /> <br /> http://www.tagesschau.de/inland/guttenbergrueckkehr100.html
Antworten
K
<br /> <br /> Danke für diesen Link! Ich habe gleich "abgestimmt!" Und bin etwas getröstet: Von 19.150 Stimmen haben immerhin 16.373 mit NEIN gestimmt! Das sind 85,5 %! Also, lieber entgelter Freiherr, bleibe<br /> in den USA - über vier Fünftel der Deutschen brauchen dich nicht! Hoffentlich bleibt das so!<br /> <br /> <br />  <br /> <br /> <br /> <br />
J
Hallo Kiat,<br /> <br /> danke für die Info. Skandalös, dass diese Type nur 20 000 € bezahlen muss.<br /> Gruß<br /> Juliane
Antworten
K
<br /> <br /> Es ist wirklich ein Skandal! Zumal, was bedeuten für ihn 20.000 Euronen? Wozu haben wir denn die Justiz? Und ein Skandal ist es, dass eine renommierte Zeitung wie die ZEIT resp. ihr Chefredakteur<br /> bei diesem Possenspiel mitmacht. Damit bekommt er eine öffentliche Plattform, um sich "reinzuwaschen"! Hier braucht keiner mit dem Finger auf die sogenannten Bananenrepubliken zeigen! Was ist aus<br /> Deutschland geworden?<br /> <br /> <br /> <br />

Über Diesen Blog

  • : Blog von Kiat Gorina
  • : Tagebuch einer Schamanin, aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden, Vater deutsch, Mutter Mongolin.
  • Kontakt

Suchen