10. Dezember 2008
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15:21
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 9.12.2008 dem Bezirk Mittelfranken eine schallende Ohrfeige verpasst. Es ging um lächerlich geringe Summen, nämlich um ein kostenloses Mittagessen.
Bis einschließlich 2004 zahlte der Bezirk Mittelfranken Behinderten ein kostenloses Mittagessen, wenn sie in der Werkstatt arbeiteten. Mit Beginn 2005 wurde das Bundessozialhilfegesetz durch das Sozialgesetzbuch XII abgelöst. Da meinte der Bezirk, das kostenlose Essen in den Werkstätten sei Bestandteil der Grundsicherung und der Bezirk sei dafür nicht zuständig.
Es ging ja auch um ganz "gewaltige" Summen: einer der Kläger erhielt monatlich 90 EUR für seine Arbeit in der Behindertenwerkstatt. Er sollte von diesem Lohn täglich 2,36 EUR für ein Mittagessen abdrücken. Wieder bewahrheitete sich das biblische Wort: "Wer wenig hat, dem wird auch das Wenige genommen!"
Die Eltern von vier Behinderten klagten, der Bezirk weigerte sich und erst gestern gab das Bundessozialgericht in Kassel den Klägern recht.
Unsere PolitikerInnen beeilten sich gleich, diese Ohrfeige in eine Sieges- oder wenigstens in eine Positivmeldung umzumünzen. So vermeldete Frau Haderthauer, nach ihrer glücklosen Zeit als CSU-Generalsekretärin jetzt Sozialministerin: "Endlich besteht Rechtsklarheit".
Ich bin erschüttert, dass der Bezirk den Marsch bis zum Bundessozialgericht blies. Aber es ja nicht sein Geld, was dieser juristische Streit von 2005 bis 2008, also fast vier Jahre, kostete. Das zahlt alles der Steuerzahler, also wir!
Da wäre es doch angebracht, dass der Präsident des Bezirks mal der Öffentlichkeit erklärt, wieviel Aufwand der Bezirk in diesen verlorenen Rechtsstreit gesteckt hat. Vielleicht verlangen die Grünen eine solche Offenlegung, auch wenn die anderen Parteien davon nichts wissen wollen, haben sie doch unisono diesen Rechtsstreit durch alle Instanzen befürwortet. Und von den Freien ist auch nichts mehr zu erwarten, ließen sie sich ja kaufen: Gegenleistung war das Amt der Vizepräsidentin.
Bis einschließlich 2004 zahlte der Bezirk Mittelfranken Behinderten ein kostenloses Mittagessen, wenn sie in der Werkstatt arbeiteten. Mit Beginn 2005 wurde das Bundessozialhilfegesetz durch das Sozialgesetzbuch XII abgelöst. Da meinte der Bezirk, das kostenlose Essen in den Werkstätten sei Bestandteil der Grundsicherung und der Bezirk sei dafür nicht zuständig.
Es ging ja auch um ganz "gewaltige" Summen: einer der Kläger erhielt monatlich 90 EUR für seine Arbeit in der Behindertenwerkstatt. Er sollte von diesem Lohn täglich 2,36 EUR für ein Mittagessen abdrücken. Wieder bewahrheitete sich das biblische Wort: "Wer wenig hat, dem wird auch das Wenige genommen!"
Die Eltern von vier Behinderten klagten, der Bezirk weigerte sich und erst gestern gab das Bundessozialgericht in Kassel den Klägern recht.
Unsere PolitikerInnen beeilten sich gleich, diese Ohrfeige in eine Sieges- oder wenigstens in eine Positivmeldung umzumünzen. So vermeldete Frau Haderthauer, nach ihrer glücklosen Zeit als CSU-Generalsekretärin jetzt Sozialministerin: "Endlich besteht Rechtsklarheit".
Ich bin erschüttert, dass der Bezirk den Marsch bis zum Bundessozialgericht blies. Aber es ja nicht sein Geld, was dieser juristische Streit von 2005 bis 2008, also fast vier Jahre, kostete. Das zahlt alles der Steuerzahler, also wir!
Da wäre es doch angebracht, dass der Präsident des Bezirks mal der Öffentlichkeit erklärt, wieviel Aufwand der Bezirk in diesen verlorenen Rechtsstreit gesteckt hat. Vielleicht verlangen die Grünen eine solche Offenlegung, auch wenn die anderen Parteien davon nichts wissen wollen, haben sie doch unisono diesen Rechtsstreit durch alle Instanzen befürwortet. Und von den Freien ist auch nichts mehr zu erwarten, ließen sie sich ja kaufen: Gegenleistung war das Amt der Vizepräsidentin.
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