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11. Dezember 2008 4 11 /12 /Dezember /2008 22:49
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ja dieser Bundesregierung schon öfters schallende Ohrfeigen verpasst, weil Gesetze verabschiedet wurden, die gegen das Grundgesetz verstoßen.

An den letzten Tagen des Jahres 2004 wurden ja (wahrscheinlich in Glühwein-seeliger Verfassung) die sog. Hartz-IV-Gesetze verabschiedet. Und seitdem haben die Sozialgerichte sehr viel mehr zu tun als früher. Und so ziemlich jeder zweiten Klage von Hartz IV Empfängern wird stattgegeben. Das spricht bestimmt nicht für die Ausgewogenheit dieser Gesetzgebung.

Die Mischverwaltung von Agenturen und Kommunen wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht verboten, spätestens bis Ende 2009 muss ein neues System eingerichtet werden. Man stelle sich das einmal vor: diese Bundesrepublik hat ein Verwaltungssystem für die Millionen von Langzeitsarbeitslosen etabliert, das dem Grundgesetz widerspricht. All die Bescheide für die Arbeitslosen sind genaugenommen von einer "Behörde" ausgestellt, die verfassungswidrig ist! Welch ein (Un-)Rechtsstaat ist diese Bundesrepublik geworden?

Im Juli dieses Jahres hat sich die ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz) geeinigt, die Verfassung so zu ändern, dass die Arbeitsgemeinschaften unverändert weiter existieren können. Ist das noch demokratisch? Sicher nicht. Bisher war ich der Meinung, dass die Verfassung dieser Republik das höchste Gut in dieser "Demokratie" ist. Die geistigen Väter dieser Republik mit seiner Verfassung können froh sein, dass sie das nicht mehr erleben müssen.

Da finde ich es gut, wenn die neue Sozialministerin Christine Haderthauer bei diesem Kuhhandel nicht mitmacht: "Das Grundgesetz sollte keine Verfügungsmasse sein, die man nach Belieben verbiegt, um sie für ein einzelnes Sozialleistungsgesetz passend zu machen." Und weiter:

"Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Mischverwaltung wäre zwar - scheinbar - der Weg des geringsten Widerstandes, weil sich in der Praxis wenig ändern würde. Es wäre aber zugleich die Fortsetzung der als verfassungswidrig gerügten intransparenten Verwaltung."

Bislang waren solche Manipulationen der Legislative beim "Verbraucherschutz" gang und gäbe. Als z. B. festgestellt wurde, dass Cornflakes zu viel Fumonisine (das sind gewisse letale Gifte im Mais) enthalten, wurde halt der Grenzwert für diese Fumonisine nach oben gesetzt, so dass die Cornflakes weiterhin die gleiche Menge Fumonisine enthalten dürfen, aber da die Grenzwerte jetzt nicht mehr überschritten werden, brauchen die Lebensmittelüberwacher nicht mehr einzugreifen ...


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