4. März 2009
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19:01
Erinnern wir uns: Vater und Sohn Wiesner hatten nach der Bundestagswahl 2005 Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Begründung: Der Einsatz von Wahlcomputern sei verfassungswidrig, weil es unmöglich ist, "das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren".
Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht: Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen nur mit "erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich" seien, wären "Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar".
Der Verein "Mehr Demokratie" freut sich: "Demokratie braucht Vertrauen. Dafür ist es ungemein wichtig, dass die Stimmabgabe und -verarbeitung auch für interessierte Laien nachvollziehbar ist", erklärte Vorstandssprecher Gerald Häfner in Berlin.
Da Wahlcomputer erstmalig bei der Europawahl 1999 eingesetzt wurden und damals schon Proteste von Fachleuten sehr laut wurden, dauerte es nun mehr zehn Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht diesem Unsinn ein Ende gesetzt hat.
Jedem Politiker hätte doch von Anfang an klar sein müssen, dass diese veralteten Wahlcomputer gegen die Verfassung verstoßen. Jegliche Kritik wurde ignoriert. Jetzt ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wieder eine schallende Ohrfeige für unsere politischen Entscheider. Wenn die Politiker so weiter machen, tendiert deren Glaubwürdikeit bei den Wählern gegen Null. Muss das sein?
Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht: Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen nur mit "erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich" seien, wären "Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar".
Der Verein "Mehr Demokratie" freut sich: "Demokratie braucht Vertrauen. Dafür ist es ungemein wichtig, dass die Stimmabgabe und -verarbeitung auch für interessierte Laien nachvollziehbar ist", erklärte Vorstandssprecher Gerald Häfner in Berlin.
Da Wahlcomputer erstmalig bei der Europawahl 1999 eingesetzt wurden und damals schon Proteste von Fachleuten sehr laut wurden, dauerte es nun mehr zehn Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht diesem Unsinn ein Ende gesetzt hat.
Jedem Politiker hätte doch von Anfang an klar sein müssen, dass diese veralteten Wahlcomputer gegen die Verfassung verstoßen. Jegliche Kritik wurde ignoriert. Jetzt ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wieder eine schallende Ohrfeige für unsere politischen Entscheider. Wenn die Politiker so weiter machen, tendiert deren Glaubwürdikeit bei den Wählern gegen Null. Muss das sein?
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